EU-Lieferkettengesetz nimmt nächste Hürde trotz deutscher Verantwortungslosigkeit

Bei der heutigen Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter des Rats (COREPER) votierte eine qualifizierte Mehrheit für einen stark verwässerten Kompromiss zum EU-Lieferkettengesetz. Wie zuvor angekündigt, hat sich Deutschland bei der Abstimmung enthalten, obwohl die Bundesregierung den Kompromiss auf EU-Ebene mit beeinflusst und ausgehandelt hat. Das Forum Fairer Handel begrüßt einerseits, dass die Mehrheit der Mitglieder nun für das wichtige Menschenrechtsvorhaben gestimmt hat und kritisiert auf der anderen Seite die Haltung der deutschen Bundesregierung, welche für die starken Verwässerungen verantwortlich ist.

Starke Verwässerungen durch deutsche Blockade

Mit der Ankündigung der deutschen Regierung Anfang Februar sich zu enthalten und der Stimmungsmache von Bundesjustizminister Marco Buschmann und Bundesfinanzminister Christian Lindner gegen das Vorhaben, hat die deutsche Bundesregierung die Mehrheit für das EU-Lieferkettengesetzt wochenlang in Gefahr gebracht und dafür gesorgt, dass der bereits ausgehandelte Kompromiss noch einmal geöffnet wurde. Die belgische Ratspräsidentschaft ist Deutschland und anderen blockierenden Mitgliedsstaaten entgegengekommen und hatte den bereits fertig ausgehandelten Kompromiss noch einmal massiv abgeschwächt. Unter anderem soll die Richtlinie nur noch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden mit einem Jahresumsatz von mehr als 450 Millionen Euro gelten. Damit gilt das EU-Lieferkettengesetz nur noch für rund 5.500 Unternehmen in der EU und sogar Unternehmen, welche bis jetzt unter das deutsche Lieferkettengesetz fallen, werden mit den Anpassungen an die EU-Richtlinie nicht mehr betroffen sein.

Bundesregierung etabliert sich als Blockierer progressiver Regelungen in der EU

Dass die Bundesregierung mit ihrer Enthaltung dafür gesorgt hat, dass der im Dezember bereits zwischen Vertreter*innen des Rats, Parlaments und Kommission gefundene Kompromiss noch einmal geöffnet und verwässert wurde und heute weiterhin nicht zustimmte, ist ein Skandal. Die Zustimmung im Europäischen Rat und Parlament gilt nach erzielten Kompromissen in den sogenannten Trilog-Verhandlungen eigentlich als Formsache. Doch obwohl die Bundesregierung den im Dezember ausgehandelten Kompromiss mit verhandelt und beeinflusst hatte, kündigte sie Anfang Februar ihre Enthaltung zu der wichtigen Menschenrechts-Richtlinie an. Grund war eine Blockade der FDP, die den Kompromiss ablehnte, obwohl auch ihre Minister in die Verhandlungen einbezogen waren. Deutschland wird damit zum wiederholten Male zum Blockierer progressiver Regelungen in der EU, weil die FDP in letzter Minute ihre Zustimmung verweigert – zuletzt etwa auch bei der EU-Klimavorgabe für Lkw und Busse. Dies ist ein skandalöses Verhalten der FDP und der ganzen Bundesregierung. Denn auch die anderen Regierungsmitglieder und insbesondere Bundeskanzler Olaf Scholz hatten sich nicht ausreichend für das EU-Lieferkettengesetz eingesetzt. Scholz hätte sich mit seiner Richtlinienkompetenz der FDP-Blockade widersetzen können. Dass er sich hierzu nicht veranlasst sah, zeigt, dass die Bundesregierung indifferent gegenüber einem besseren Schutz von Menschenrechten, der Umwelt und dem Klima sowie mehr Gerechtigkeit entlang globaler Lieferketten ist.

Das EU-Lieferkettengesetz ist dennoch ein nächster wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit entlang globaler Lieferketten

So skandalös das Verhalten der deutschen Bundesregierung ist, so erfreulich ist es, dass nun dennoch eine Mehrheit für das EU-Lieferkettengesetz unter den Mitgliedsstaaten zustande kam. Denn auch wenn die nun beschlossene Richtlinie ein abgeschwächter Kompromiss mit aus unserer Sicht erheblichen Schutzlücken darstellt, wird die Richtlinie den Schutz von Menschenrechten, Umwelt und Klima in den Lieferketten europäischer Unternehmen erheblich verbessern. Als nächstes muss das EU-Parlament dem neuen Kompromisstext noch zustimmen. Dies muss in den kommenden Wochen geschehen, damit das EU-Lieferkettengesetz noch vor den EU-Wahlen im Juni dieses Jahres verabschiedet werden kann.

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