Symbolbild: Textilfabrik

Wirtschaft und Menschenrechte

Unternehmen müssen Verantwortung entlang ihrer globalen Lieferketten übernehmen!

Die Lieferketten unserer Alltagsprodukte sind häufig komplex und spannen sich über den gesamten Globus. Bei ihrer Herstellung werden immer wieder Menschenrechte verletzt und die Umwelt zerstört.  Auch deutsche Unternehmen sind an Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverschmutzungen im Ausland beteiligt oder profitieren finanziell davon.
Verheerende Unfälle in den Textilfabriken Pakistans und Bangladeschs, die Vertreibung von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in Uganda, Kinderarbeit und Pestizidvergiftungen auf usbekischen Baumwollfeldern und der Kohleimport aus Kolumbien auf Kosten indigener Gemeinschaften sind dafür nur einige Beispiele. 

Das 2021 in Deutschland verabschiedete Lieferkettengesetz war ein erster Schritt, um den Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards in den Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen zu verbessern. Nun braucht es ein wirksames EU-weites Lieferkettengesetz!

Maja Volland
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Maja Volland

UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Pflicht zum Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten

2011 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte einstimmig beschlossen. Dementsprechend ist es die Pflicht der Staaten, alle Menschen vor Verletzung ihrer Menschenrechte, auch durch Unternehmen, zu schützen. Gemäß der Leitprinzipien sollen Staaten wirksame Maßnahmen treffen, um Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen zu verhindern und zu ahnden. Unternehmen haben die Pflicht, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in ihren globalen Lieferketten umzusetzen. 

Einige Länder haben bereits Gesetze erlassen, um die UN-Leitprinzipien umzusetzen.  Einen Überblick über gesetzliche Regelungen für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten finden Sie hier. Der deutsche Bundestag hat im Juni 2021 nach langem Ringen ein Lieferkettengesetz verabschiedet. In der EU wird derzeit über ein EU-weites Lieferkettengesetz verhandelt. Zudem wird innerhalb der UN seit 2014 mit dem sogenannten UN-Treaty eine entsprechende Regelung auf internationaler Ebene debattiert.

Was heißt menschenrechtliche Sorgfaltspflicht?

Laut den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte müssen Unternehmen auf ihre Sorgfaltspflichten entlang ihrer globalen Lieferketten achten. Diese umfassen fünf Anforderungen: 

1. Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

Unternehmen müssen eine öffentliche Erklärung zur Achtung der Menschenrechte auf Basis der international anerkannten Menschenrechtsabkommen erarbeiten.

2. Risikoanalyse

Unternehmen müssen kontinuierlich die Auswirkungen und menschenrechtlichen Risiken der eigenen Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen unter Einbeziehung der betroffenen Zivilgesellschaft analysieren.

3. Gegenmaßnahmen

Unternehmen müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und bereits bestehende zu beenden, abzumildern und wiedergutzumachen.

4. Berichterstattung

Sie müssen die identifizierten Menschenrechtsrisiken und die ergriffenen Maßnahmen zu deren Verhinderung veröffentlichen.

5. Beschwerdemechanismus

Unternehmen sollen alleine oder gemeinsam mit anderen Unternehmen der Branche einen Beschwerdemechanismus einrichten, an den sich Betroffene wenden können.

Die Sorgfaltspflichten gelten entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Bei der Frage der Gegenmaßnahmen wird allerdings berücksichtigt, wieviel Einfluss ein Unternehmen hat, um die Missstände zu beheben.  

Nächster Schritt zu nachhaltigeren Lieferketten: Ein starkes EU-Lieferkettengesetz!

Das 2021 in Deutschland verabschiedete Lieferkettengesetz stellt einen Paradigmenwechsel dar, weil es bei der menschenrechtlichen Sorgfalt von Unternehmen nicht länger auf Freiwilligkeit setzt: Unternehmen sind nun verpflichtet, Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu schützen. Das Gesetz wurde insbesondere auf Druck der deutschen Wirtschaftslobby massiv geschwächt und weist erhebliche Schutzlücken auf.

Ein EU-Lieferkettengesetz bietet die Chance, die Lücken im deutschen Gesetz zu schließen und wirksame Regeln EU-weit aufzustellen. Die EU-Kommission hat am 23. Februar 2022 einen Entwurf für ein entsprechendes Gesetzesvorhaben präsentiert. Der Entwurf der Kommission geht in die richtige Richtung und würde einige kritische Punkte im deutschen Lieferkettengesetz verbessern. Allerdings enthält er an entscheidenden Stellen Lücken und Ausnahmeregeln, welche eine wirksame Minderung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in globalen Lieferketten beeinträchtigt.

News-Artikel

Bundeskanzler Scholz muss jetzt Verantwortung übernehmen und ein Ja gegen die FDP durchsetzen!

Factsheet: Mit einem EU-Lieferkettengesetz Menschenrechte und Umwelt wirksam schützen

Das Factsheet "Mit einem EU-Lieferkettengesetz Menschenrechte und Umwelt wirksam schützen" aus der Reihe Kompass Fairer Handel fasst die wichtigsten Punkte zusammen, die in einem wirksamen EU-Lieferkettengesetz enthalten sein müssen.

Download Factsheet

In der Nacht zum 14. Dezember 2023 haben sich Vertreter*innen der EU-Kommission, des EU-Parlaments und des Rats auf Eckpunkte für einen finalen Text zum EU-Lieferkettengesetz geeinigt. Auch wenn es sich hierbei um einen Kompromiss handelt, ist diese Einigung zu begrüßen. Denn ein Scheitern der Verhandlungen hätte die Finalisierung des EU-Lieferkettengesetzes vor der Europawahl im Juni dieses Jahres in Frage gestellt.   

Der Gesetzestext wird nun anhand den vereinbarten Eckpunkten finalisiert. Danach müssen das Europäische Parlament und der EU-Rat dem finalen Text zustimmen. Es liegt an Bundeskanzler Olaf Scholz dafür zu sorgen, dass seine Regierung im Rat mit Ja stimmt!

Wie menschenrechtliche Sorgfaltspflichten im Fairen Handel umgesetzt werden

Der Faire Handel zeigt, dass menschenrechtliche Sorgfalt in der Wirtschaft möglich ist – auch für kleine und mittlere Unternehmen. Fair-Handels-Unternehmen sind sich ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten bewusst und kennen ihre Lieferketten sowie deren mögliche Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung genau. Bei Missständen suchen sie gemeinsam mit ihren Handelspartnern nach Lösungen. Zudem gibt es, wie in den UN-Leitprinzipien vorgesehen, im Fall eines Mangels die Möglichkeit zur Beschwerde. So haben beispielsweise bei der World Fair Trade Organisation (WFTO) Außenstehende und Betroffene die Möglichkeit, anonym über Missstände zu informieren. Mitglieder der WFTO werden regelmäßig auf die Einhaltung der WFTO-Prinzipien überprüft und reichen dafür regelmäßige Berichte ein. Zu diesen Prinzipien gehören sowohl soziale Kriterien, die sich auch in der Erklärung der Menschenrechte finden, als auch Umweltkriterien. 

Mehr Informationen zu den Kriterien und Arbeitsweisen des Fairen Handels

Wir sind für ein starkes Lieferkettengesetz, das die gesamte Lieferkette abdeckt, die Umwelt schützt und für alle Unternehmen verbindlich gilt. So lebt es der Faire Handel schon seit fast 50 Jahren vor.

Sarah Winkler, GLOBO Fair Trade Partner

Das deutsche Lieferkettengesetz: Abgeschwächt durch die Wirtschaftslobby

Nachdem Deutschland lange auf freiwillige Selbstverpflichtungen von Unternehmen gesetzt hat, hat der deutsche Bundestag im Juni 2021 ein Lieferkettengesetz für Deutschland verabschiedet. Seit Jahren hatte sich die Fair-Handels-Bewegung gemeinsam mit vielen anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren ab 2019 in der Initiative Lieferkettengesetz dafür stark gemacht. Die Verabschiedung des Gesetzes ist ein Erfolg und zeigt, dass durch breite Bündnisse und jahrelangen Einsatz politische Veränderungen möglich sind.

Das Gesetz stellt einen Paradigmenwechsel dar, weil es bei der menschenrechtlichen Sorgfalt von Unternehmen nicht länger auf Freiwilligkeit setzt. Allerdings wurde es im Zuge monatelanger Verhandlungen in der Bundesregierung und im Bundestag durch die mächtige deutsche Wirtschaftslobby und dem ihr zur Seite stehenden Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier stark abgeschwächt und weist erhebliche Schwächen auf.

Jetzt ist der nächste Schritt, ein ambitioniertes Lieferkettengesetz auf EU-Ebene voranzubringen. 

Blog-Beitrag

Ein erster Schritt für mehr Gerechtigkeit in globalen Lieferketten, auf den noch viele weitere folgen müssen.

Initiative Lieferkettengesetz

Die Initiative Lieferkettengesetz ist ein breites Bündnis, das von 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen getragen und von vielen weiteren unterstützt wird. Als Trägerkreismitglied hat sich das Forum Fairer Handel seit 2019 in der Initiative für ein wirksames Lieferkettengesetz in Deutschland stark gemacht. Gemeinsam mit der Initiative setzen wir uns nun für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz ein.

#Lieferkettengesetz: Was muss drin sein?

Gerade in Krisenzeiten wird deutlich: Ein #Lieferkettengesetz ist dringend notwendig – Was muss drin sein?

UN-Treaty-Prozess: Deutschland muss sich aktiv für ein weltweit verbindliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten einsetzen

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte haben keinen verbindlichen Charakter, sondern stellen lediglich Empfehlungen dar. In einigen Ländern haben Regierungen auf Druck der Zivilgesellschaft mit nationalen Lieferkettengesetzen bereits Regeln für Unternehmen geschaffen. Allerdings weisen diese Gesetze Mängel auf und sind uneinheitlich: Teilweise beziehen sie sich nur auf einzelne Aspekte der Leitprinzipien, wie beispielsweise in den Niederlanden lediglich auf Kinderarbeit; oder sie gelten nur für bestimmte Unternehmen, wie etwa in Frankreich nur für sehr große Firmen ab 5.000 Mitarbeitenden; oder sie haben Schwächen in ihrer Durchsetzung, wie das deutsche Lieferkettengesetz, in dem eine zivilrechtliche Haftung für Unternehmen fehlt.

Es ist dringend notwendig, auf internationaler Ebene Standards für Lieferkettengesetze zu setzen! Mit dem UN-Treaty soll ein internationales Abkommen erarbeitet werden, das für die Vertragsparteien verbindlich ist und diese verpflichtet, klare Regeln für Unternehmen zu schaffen und den Betroffenen Klagemöglichkeiten zu eröffnen.

Auf Initiative von Ecuador und Südafrika sprach sich der UN-Menschenrechtsrat 2014 mehrheitlich für ein verbindliches Menschenrechtsabkommen zur Regulierung von Wirtschaftsaktivitäten aus. Seitdem wird in Genf in einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe über ein mögliches Abkommen verhandelt. Doch aufgrund mangelnder Unterstützung durch die Industrienationen stockt der Prozess – und auch die deutsche Bundesregierung steht dem Abkommen sehr skeptisch gegenüber.

Neben zahlreichen Völkerrechtler*innen und amtierenden oder ehemaligen UN-Sonderberichterstatter*innen unterstützt die Treaty Alliance, ein breites Bündnis von mehr als 1.000 zivilgesellschaftlichen Organisationen weltweit, ein solches verbindliches Abkommen – und auch das Europäische Parlament hat die EU und ihre Mitgliedsländer mehrfach dazu aufgefordert, sich aktiv und konstruktiv an der Formulierung eines solchen Abkommens zu beteiligen.

Als Mitglied der Treaty Alliance Deutschland rufen wir die Bundesregierung dazu auf, sich aktiv für ein verbindliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten in der UN einzusetzen!

Wir treten dafür ein, dass:

  • das Abkommen Staaten vorschreibt, Unternehmen durch Gesetze zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards zu verpflichten – auch mit Blick auf Auslandsgeschäfte, Tochterunternehmen und Lieferketten.
  • das Abkommen regelt, dass Betroffene im Schadensfall ihre Rechte einklagen können – auch im Herkunftsstaat eines Unternehmens.
  • das Abkommen einen Prozess zur Schaffung eines internationalen Gerichtshofs für Menschenrechte anstößt.
  • die Staaten sich einigen, wie sie in grenzüberschreitenden Fällen zusammenarbeiten, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen.
  • die Staaten sich darauf festlegen, dass Pflichten aus UN-Menschenrechtsabkommen Vorrang vor den Pflichten in gemeinsamen Handels- und Investitionsschutzabkommen haben.
  • ein unabhängiger Expert*innen-Ausschuss die Umsetzung des Abkommens überwacht.

Weiterführende Informationen zum UN-Treaty

Publikationen zum Thema
Forum Fairer Handel (2020):

Ein Lieferkettengesetz zum Wohle von Kleinbäuer*innen und Arbeiter*innen in globalen Lieferketten

Ein EU-Lieferkettengesetz mit positiver Wirkung
WFTO, FI, FTAO (2022):

Ein EU-Lieferkettengesetz mit positiver Wirkung: Wie stellen wir sicher, dass Kleinbäuerinnen und -bauern, Arbeitskräfte und Kunsthandwerker*innen in globalen Lieferketten nicht das Nachsehen haben?

Materialien

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