Unternehmen müssen eine öffentliche Erklärung zur Achtung der Menschenrechte auf Basis der international anerkannten Menschenrechtsabkommen erarbeiten.
Wirtschaft und Menschenrechte
Unternehmen müssen Verantwortung entlang ihrer globalen Lieferketten übernehmen!
Die Lieferketten unserer Alltagsprodukte sind häufig komplex und spannen sich über den gesamten Globus. Bei ihrer Herstellung werden immer wieder Menschenrechte verletzt und die Umwelt zerstört. Auch deutsche Unternehmen sind an Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverschmutzungen im Ausland beteiligt oder profitieren finanziell davon.
Verheerende Unfälle in den Textilfabriken Pakistans und Bangladeschs, die Vertreibung von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in Uganda, Kinderarbeit und Pestizidvergiftungen auf usbekischen Baumwollfeldern und der Kohleimport aus Kolumbien auf Kosten indigener Gemeinschaften sind dafür nur einige Beispiele.
Das 2021 in Deutschland verabschiedete Lieferkettengesetz war ein erster Schritt, um den Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards in den Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen zu verbessern. Nun wurde in der EU ein EU-weites Lieferkettengesetz beschlossen. Diese muss nun zügig und ambitioniert umgesetzt werden. Gleichzeitig braucht es auf internationaler Ebene Standards für Lieferkettengesetze.
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
Pflicht zum Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten
2011 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte einstimmig beschlossen. Dementsprechend ist es die Pflicht der Staaten, alle Menschen vor Verletzung ihrer Menschenrechte, auch durch Unternehmen, zu schützen. Gemäß der Leitprinzipien sollen Staaten wirksame Maßnahmen treffen, um Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen zu verhindern und zu ahnden. Unternehmen haben die Pflicht, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in ihren globalen Lieferketten umzusetzen.
Was heißt menschenrechtliche Sorgfaltspflicht?
Laut den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte müssen Unternehmen auf ihre Sorgfaltspflichten entlang ihrer globalen Lieferketten achten. Diese umfassen fünf Anforderungen:
Unternehmen müssen kontinuierlich die Auswirkungen und menschenrechtlichen Risiken der eigenen Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen unter Einbeziehung der betroffenen Zivilgesellschaft analysieren.
Unternehmen müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und bereits bestehende zu beenden, abzumildern und wiedergutzumachen.
Sie müssen die identifizierten Menschenrechtsrisiken und die ergriffenen Maßnahmen zu deren Verhinderung veröffentlichen.
Unternehmen sollen alleine oder gemeinsam mit anderen Unternehmen der Branche einen Beschwerdemechanismus einrichten, an den sich Betroffene wenden können.
Die Sorgfaltspflichten gelten entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Bei der Frage der Gegenmaßnahmen wird allerdings berücksichtigt, wieviel Einfluss ein Unternehmen hat, um die Missstände zu beheben.
Nächster Schritt zu nachhaltigeren Lieferketten: Das EU-Lieferkettengesetz ambitioniert umsetzen!
Das 2021 in Deutschland verabschiedete Lieferkettengesetz stellt einen Paradigmenwechsel dar, weil es bei der menschenrechtlichen Sorgfalt von Unternehmen nicht länger auf Freiwilligkeit setzt: Unternehmen sind nun verpflichtet, Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu schützen.
Im Mai 2024 wurde in der EU ein EU-weites Lieferkettengesetz beschlossen – ein weiterer wichtiger Schritt zum Schutz für Menschenrechte und Umwelt in globalen Lieferketten. Auch diese Regulierung wurde durch die Wirtschaftslobby und in Deutschland insbesondere der FDP erheblich abgeschwächt und gilt etwa nur für große Unternehmen. Beide Regulierungen wurden durch massive Lobbyarbeit wirtschaftlicher Akteure leider stark abgeschwächt. Zudem stehen sie durch das „Omnibus-Verfahren“ unter massivem politischem Druck und drohen weiter inhaltlich ausgehöhlt zu werden.
Die Initiative Lieferkettengesetz ist ein breites Bündnis aus über 90 Organisationen, die sich für ein starkes deutsches und europäischen Lieferkettengesetz einsetzen. Als Trägerkreismitglied hat sich das Forum Fairer Handel seit 2019 in der Initiative zunächst für ein wirksames Lieferkettengesetz in Deutschland und dann für ein EU-weites Gesetz stark gemacht. Gemeinsam mit der Initiative setzen wir uns nun für die ambitionierte Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie sowie gegen eine inhaltliche Abschwächung des deutschen Lieferkettengesetzes ein.
Die Mitgliedsstaaten müssen nun die EU-Richtlinie in nationales Recht überführen. Von der deutschen Bundesregierung und dem Bundesrat erwarten wir eine ambitionierte Umsetzung. Das deutsche Lieferkettengesetz muss entsprechend nachgeschärft und darf auch an Stellen, wo die EU-weite Regelung hinter dem deutschen Gesetz zurückbleibt, nicht abgeschwächt werden. Ziel der Umsetzung sollte ein hoher Schutz von Menschenrechten und Umwelt sein. Dafür braucht es auch begleitende Maßnahmen, welche etwa darauf abzielen, Kleinbäuer*innen, die Teil der globalen Lieferketten europäischer Unternehmen sind, bei der Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes zu unterstützen.
Unser europäisches Netzwerk, das Fair Trade Advocacy Office, hat in enger Zusammenarbeit mit Produzent*innenorganisationen Empfehlungen für Begleitmaßnahmen zusammengefasst, welche Kleinproduzent*innen im Globalen Süden bei der Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes unterstützen würden.
Wie unternehmerische Sorgfaltspflichten im Fairen Handel umgesetzt werden
Der Faire Handel zeigt, dass umwelt- und menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in der Wirtschaft möglich sind – auch für kleine und mittlere Unternehmen. Fair-Handels-Unternehmen sind sich ihrer unternehmerischen Verantwortung bewusst und kennen ihre Wertschöpfungsketten sowie deren mögliche Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung genau. Sie pflegen enge Beziehungen mit Kleinproduzent*innen, bezahlen faire Löhne und setzen sich für ein hohes Niveau an Transparenz ein. Bei Missständen suchen sie gemeinsam mit ihren Handelspartnern nach Lösungen. Zudem gibt es, wie in den UN-Leitprinzipien vorgesehen, im Fall eines Mangels die Möglichkeit zur Beschwerde. So haben beispielsweise bei der World Fair Trade Organisation (WFTO) Außenstehende und Betroffene die Möglichkeit, anonym über Missstände zu informieren. Mitglieder der WFTO werden auf die Einhaltung der WFTO-Prinzipien überprüft und reichen dafür regelmäßige Berichte ein. Zu diesen Prinzipien gehören sowohl soziale Kriterien, die sich auch in der Erklärung der Menschenrechte finden, als auch Umweltkriterien.
Mehr Informationen zu den Kriterien und Arbeitsweisen des Fairen Handels
Wir sind für ein starkes Lieferkettengesetz, das die gesamte Lieferkette abdeckt, die Umwelt schützt und für alle Unternehmen verbindlich gilt. So lebt es der Faire Handel schon seit fast 50 Jahren vor.
UN-Treaty-Prozess: Deutschland muss sich aktiv für ein weltweit verbindliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten einsetzen
Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte haben keinen verbindlichen Charakter, sondern stellen lediglich Empfehlungen dar. In einigen Ländern haben Regierungen auf Druck der Zivilgesellschaft mit nationalen Lieferkettengesetzen bereits Regeln für Unternehmen geschaffen. Allerdings weisen diese Gesetze Mängel auf und sind uneinheitlich: Teilweise beziehen sie sich nur auf einzelne Aspekte der Leitprinzipien, wie beispielsweise das bisher in den Niederlanden geltende Gesetz lediglich auf Kinderarbeit; oder sie gelten nur für bestimmte Unternehmen, wie etwa das EU-Lieferkettengesetz nur für große Firmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Jahresumsatz; oder sie haben Schwächen in ihrer Durchsetzung und enthalten bspw. keine zivilrechtliche Haftung für Unternehmen.
Es ist dringend notwendig, auf internationaler Ebene Standards für Lieferkettengesetze zu setzen! Mit dem UN-Treaty soll ein internationales Abkommen erarbeitet werden, das für die Vertragsparteien verbindlich ist und diese verpflichtet, klare Regeln für Unternehmen zu schaffen und den Betroffenen Klagemöglichkeiten zu eröffnen.
Auf Initiative von Ecuador und Südafrika sprach sich der UN-Menschenrechtsrat 2014 mehrheitlich für ein verbindliches Menschenrechtsabkommen zur Regulierung von Wirtschaftsaktivitäten aus. Seitdem wird in Genf in einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe über ein mögliches Abkommen verhandelt. Doch aufgrund mangelnder Unterstützung durch die Industrienationen stockt der Prozess – und auch die deutsche Bundesregierung steht dem Abkommen sehr skeptisch gegenüber.
Neben zahlreichen Völkerrechtler*innen und amtierenden oder ehemaligen UN-Sonderberichterstatter*innen unterstützt die Treaty Alliance, ein breites Bündnis von mehr als 1.000 zivilgesellschaftlichen Organisationen weltweit, ein solches verbindliches Abkommen – und auch das Europäische Parlament hat die EU und ihre Mitgliedsländer mehrfach dazu aufgefordert, sich aktiv und konstruktiv an der Formulierung eines solchen Abkommens zu beteiligen.
Als Mitglied der Treaty Alliance Deutschland rufen wir die Bundesregierung dazu auf, sich aktiv für ein verbindliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten in der UN einzusetzen!
Wir treten dafür ein, dass:
- das Abkommen Staaten vorschreibt, Unternehmen durch Gesetze zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards zu verpflichten – auch mit Blick auf Auslandsgeschäfte, Tochterunternehmen und Lieferketten.
- das Abkommen regelt, dass Betroffene im Schadensfall ihre Rechte einklagen können – auch im Herkunftsstaat eines Unternehmens.
- das Abkommen einen Prozess zur Schaffung eines internationalen Gerichtshofs für Menschenrechte anstößt.
- die Staaten sich einigen, wie sie in grenzüberschreitenden Fällen zusammenarbeiten, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen.
- die Staaten sich darauf festlegen, dass Pflichten aus UN-Menschenrechtsabkommen Vorrang vor den Pflichten in gemeinsamen Handels- und Investitionsschutzabkommen haben.
- ein unabhängiger Expert*innen-Ausschuss die Umsetzung des Abkommens überwacht.