Symbolbild: Supermarkt

Konzernmacht eindämmen

Zwischen den Akteuren in vielen globalen Lieferketten besteht ein großes Macht- und Verhandlungsungleichgewicht. Immer weniger und immer größere multinationale Konzerne kontrollieren die Märkte über alle Lieferketten hinweg. Dies ist auch im Agrar- und Lebensmittelsektor so. Beispielsweise beherrschen in Deutschland lediglich vier Einzelhandelsunternehmen (Aldi, die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland, Edeka und Rewe) mehr als 85 Prozent des Lebensmittelmarktes. Diese Machtungleichgewichte haben viele problematische Auswirkungen auf alle Akteure in den Lieferketten. Die Politik muss handeln, um Marktmacht zu begrenzen!

Maja Volland
Ansprechpartnerin
Maja Volland (sie/ihr)

Machtmissbrauch entlang der Lieferkette

Marktmächtige Unternehmen nutzen häufig ihre Marktmacht, um Lieferanten, die abhängig von der Abnahme ihrer Produkte sind, Vertrags- und Preiskonditionen zu diktieren: Sie fordern von ihnen Rabatte ohne nennenswerte Gegenleistung, drohen mit ungerechtfertigten Strafen oder fordern extrem niedrige Einkaufspreise, die teilweise nicht einmal die Kosten der Lieferanten decken (Beispiele für unlautere Handelspraktiken im deutschen Lebensmitteleinzelhandel finden Sie in unserer Recherche „Ausgequetscht wie eine Zitrone“).

Derartige unfaire Handelspraktiken haben immense negative Auswirkungen auf alle Akteure in den Lieferketten – sowohl in Europa als auch im Globalen Süden. Sie erhöhen den Kosten- und Preisdruck und ziehen prekäre Löhne und Arbeitsbedingungen sowie niedrige Umweltstandards auf Plantagen und Produktionsstätten nach sich. Die ungleiche Machtverteilung drückt sich entsprechend in einer extrem ungleichen Verteilung der Einnahmen und Wertschöpfung aus – an den Anfängen der Lieferketten kommt immer weniger an: Während bspw. im Kaffeesektor viele Kaffeebäuer*innen kein existenzsicherndes Einkommen erwirtschaften, machen große Kaffeeunternehmen, wie Starbucks oder Lavazza sowie die deutschen Supermärkte - hohe Gewinne.

Um zu einer gerechteren Verteilung der Wertschöpfung zu kommen, braucht es  Maßnahmen, die der immer größeren Machtkonzentration und unfairen Handelspraktiken einen Riegel vorschieben!

 

Beispiel Marktkonzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel (LEH)

Nur vier Supermarktketten kontrollieren mehr als 85 Prozent des Lebensmittelmarktes in Deutschland (Aldi, die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland, Edeka und Rewe). Durch die große Konzentration sind die meisten Lieferanten auf dem deutschen Markt davon abhängig, bei den Vier gelistet zu sein. Entsprechend ungleich ist die Verhandlungsposition. Jüngste Gespräche mit Lieferanten an den deutschen LEH zeigen, dass dieser durch unlautere Handelspraktiken Kosten und Geschäftsrisiken auf seine Lieferanten abwälzt. Bei Preisverhandlungen werden Lieferanten häufig so weit wie möglich im Preis gedrückt, wobei keine Rücksicht darauf genommen wird, ob die Kosten der Lieferanten gedeckt sind. Viele Lieferanten können Erhöhungen ihrer Kosten nicht an den LEH weiterreichen. Sie werden „ausgequetscht wie eine Zitrone“ fasst es ein Lieferant zusammen. 

Auch auf der anderen Seite der Lieferkette – also bei den Verbraucher*innen – hat die Marktkonzentration problematische Auswirkungen: Durch ihre Marktdominanz liegt es zunehmend in der Hand der vier Konzerne, welche Lebensmittel wir zu welchem Preis einkaufen können. Dabei behaupten sie häufig, dass sie zum Wohle der Verbraucher*innen für günstige Lebensmittelpreise in Deutschland sorgen. Doch spätestens seit den jüngsten Preissteigerungen ist dies zweifelhaft. Lebensmittel kosten heute im Durchschnitt immer noch 30 Prozent mehr als 2021. Die Monopolkommission stellte 2024 fest, dass der LEH Kosteneinsparungen nicht an die Verbraucher*innen weitergibt. 

Weitere Informationen zu dem Thema lesen Sie in unserem Blog „Die Macht der Big Four.“

Unlautere Handelspraktiken umfassend verbieten!

Seit 2021 sind in Deutschland mit dem sogenannte Agrarorganisationen- und Lieferketten-Gesetz (kurz: AgrarOLkG) einige der gravierendsten unlauteren Handelspraktiken zumindest in der Agrar- und Lebensmittelversorgungsketten verboten. Das Gesetz untersagt beispielsweise kurzfristige Stornierungen von Lieferungen oder einseitige Änderungen des Liefervertrags. Dabei gilt es nicht nur für Lieferanten innerhalb, sondern auch außerhalb der EU. Hierfür hatte sich die Fair-Handels-Bewegung gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren stark gemacht.

Mit Blick auf die existierenden Machtungleichgewichte hat das AgrarOLkG das Potential, Produzent*innen vor Machtmissbrauch zu schützen. Doch leider geht das Gesetz nicht weit genug. Auch nach den kürzlich erfolgten Nachschärfungen weist es erhebliche Schutzlücken auf, mit denen marktmächtige Unternehmen weiterhin Kosten- und Preisdruck auf ihre Lieferanten ausüben können. Die größte Lücke: Das Gesetz thematisiert das drängende Problem niedriger Erzeugerpreise nicht. Gemeinsam mit der Initiative für faire Preise in der Lieferkette setzen wir uns dafür ein, dass unlautere Handelspraktiken umfassend verboten werden und Produzent*innen fairere Erzeugerpreise erhalten. 

Um etwa dem Preisdrücken von oben ein Ende zu setzen, sollten Preise unterhalb der Produktionskosten wie bereits in anderen EU-Ländern verboten werden. In Ihrer Rede für ihre Wiederwahl als EU-Kommissionspräsidentin im EU-Parlament am 18. Juli 2024 hat Ursula von der Leyen betont, dass niemand gezwungen sein sollte, gute Lebensmittel unter den Produktionskosten zu verkaufen. Wir werden sie beim Wort nehmen. Wichtig dabei ist, dass dies auch für Produzent*innen außerhalb der EU gelten muss. Die nächste Möglichkeit ihr Versprechen umzusetzen bietet die derzeit stattfindende Evaluierung der EU-Richtlinie 2019/633 über unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie). 

Unsere Forderungen für einen besseren Schutz für Produzent*innen

Warum das AgrarOLkG nicht ausreicht, um Produzent*innen umfassend vor unlauteren Handelspraktiken mächtiger Unternehmen zu schützen und was es jetzt für nächste Schritte bräuchte, haben wir in diesem Blogartikel zusammengefasst:

Blog-Beitrag

Änderungen des AgrarOLkG gehen in die richtige Richtung, aber nicht weit genug.

Marktmacht muss effektiv begrenzt werden

Auch wenn es wichtig ist, unlautere Handelspraktiken umfassend zu verbieten, muss das Problem an der Wurzel angepackt werden: Gemeinsam mit der Initiative Konzernmacht beschränken setzen wir uns für Maßnahmen ein, um Marktmacht zu begrenzen. 

Mit der Reform des Kartellrechts 2023 verfügt das Bundeskartellamt über neue Befugnisse, welche es verstärkt nutzen sollte. Es kann auch ohne einen Missbrauch aktiv werden und eine Sektor-Untersuchung durchführen. Wird dabei eine erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs festgestellt, kann es strukturelle Maßnahmen bis zur Entflechtung verhängen. Gleichzeitig sollte die Bundesregierung das Kartellrecht im Sinne der Nachhaltigkeit weiter verschärfen.

Publikationen zum Thema
Forum Fairer Handel (2025)

Die Macht der Big Four

Forum Fairer Handel und Oxfam (2025)

„Ausgequetscht wie eine Zitrone“

Materialien

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