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Symbolbild: Supermarkt

Konzernmacht eindämmen

Zwischen den Akteuren in globalen Lieferketten besteht ein großes Macht- und Verhandlungsungleichgewicht. Immer weniger und immer größere multinationale Konzerne kontrollieren die Märkte über alle Lieferketten hinweg. Beispielsweise beherrschen in Deutschland lediglich vier Einzelhandelsunternehmen (Aldi, die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland, Edeka und Rewe) ca. 85 Prozent des Lebensmittelmarktes. Diese Machtungleichgewichte gehen zu Lasten anderer Akteure in der Lieferkette, weil die Unternehmen ihre Marktmacht häufig zu ihren Gunsten ausnutzen. Um Machtmissbrauch zu unterbinden, braucht es gesetzliche Regulierung, wie ein Verbot von Dumpingpreisen für Erzeuger*innen.

Maja Volland
Ansprechpartnerin
Maja Volland

Zu viel Marktmacht begünstigt unfaire Handelspraktiken

Marktmächtige Unternehmen nutzen häufig ihre Marktmacht, um Erzeuger*innen, die abhängig von der Abnahme ihrer Produkte sind, Vertrags- und Preiskonditionen zu diktieren: Sie fordern von ihren Lieferanten Rabatte, wollen kurzfristige Änderungen der Lieferverträge oder fordern extrem niedrige Einkaufspreise, die teilweise noch nicht einmal die Produktionskosten der Erzeuger*innen decken. Derartige unfaire Handelspraktiken haben immense negative Auswirkungen auf die Menschen am Anfang der Lieferketten – sowohl in Europa als auch im Globalen Süden. Sie erhöhen den Kosten- und Preisdruck und ziehen prekäre Löhne und Arbeitsbedingungen sowie niedrige Umweltstandards auf Plantagen und Produktionsstätten nach sich.

Die ungleiche Machtverteilung drückt sich entsprechend in einer extrem ungleichen Verteilung der Einnahmen und Wertschöpfung aus: Während bspw. im Kaffeesektor viele Kaffeebäuer*innen kein existenzsicherndes Einkommen erwirtschaften, machen große Kaffeeunternehmen, wie Starbucks oder Lavazza, hohe Gewinne. Die deutschen Supermärkte erzielten im Jahr 2020 - mitten in der Corona-Pandemie - Rekordumsätze und ihre Eigentümer*innen Einnahmen in Milliardenhöhe.

Um zu einer gerechteren Verteilung der Wertschöpfung zu kommen, braucht es Gesetze, die der immer größeren Machtkonzentration und unfairen Handelspraktiken einen Riegel vorschieben!

Beispiel Kaffee: Machtkonzentration, unlautere Einkaufspraktiken und Preise unterhalb der Produktionskosten

Im Kaffeesektor ist es in den letzten Jahren zu einer immer stärkeren Machtkonzentration gekommen: Nur fünf Handelshäuser kontrollieren etwa 50 Prozent des weltweiten Rohkaffeehandels und lediglich zehn Röstereien produzieren circa 35 Prozent des weltweit gerösteten Kaffees. Demgegenüber stehen weltweit etwa 12,5 Millionen mehrheitlich kleine Kaffeefarmen. Die Kaffeebäuer*innen leiden unter schlechten Vertragskonditionen und niedrigen Kaffeepreisen, denn: Durch ihre zunehmende Vormachtstellung auf den Märkten haben Röster und Einzelhändler die Möglichkeit, Liefer- und Markteintrittskonditionen zu diktieren. Zusätzlich sind die Kaffeeproduzent*innen, auch aufgrund der Klimakrise, mit steigenden Produktionskosten im Kaffeeanbau konfrontiert. Entsprechend liegt ihr Einkommen auf dem konventionellen Kaffeemarkt teilweise unter den Produktionskosten. Familien, die Kaffee anbauen, leiden oft an Unterernährung, Erntehelfer*innen kann häufig kein existenzsichernder Lohn gezahlt werden und es kommt auch vor, dass Kinder auf den Plantagen arbeiten, um das Familieneinkommen zu verbessern.

Mehr Informationen zu diesem Thema und ob Fair Trade Kaffee einen Unterschied macht, lesen Sie in unserer Studie "Mit bitterem Beigeschmack"

Verbraucher*innen fordern Begrenzung der Marktmacht

Unfaire Handelspraktiken umfassend verbieten

Neues Gesetz seit Mai 2021 geht nicht weit genug

Im Mai 2021 hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, mit welchem Deutschland bestimmte unfaire bzw. unlautere Handelspraktiken zumindest in der Agrar- und Lebensmittelversorgungsketten verbietet. Das sogenannte Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich (Argrarorganisationen- und Lieferketten-Gesetz, kurz: AgrarOLkG) untersagt beispielsweise kurzfristige Stornierungen von Lieferungen oder einseitige Änderungen des Liefervertrags – beides gängige Praxen von marktmächtigen Unternehmen gegenüber ihren Lieferanten.

Das Gesetz ist ein erster wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit in globalen Agrar- und Lebensmittellieferketten – insbesondere, weil das Gesetz nicht nur für Lieferanten innerhalb, sondern auch außerhalb der EU gilt. Hierfür hatte sich die Fair-Handels-Bewegung gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren stark gemacht. Doch leider geht das Gesetz nicht weit genug. Es weist Schutzlücken auf, mit denen marktmächtige Konzerne auch weiterhin Kosten- und Preisdruck auf ihre Lieferanten ausüben können. Insbesondere fehlt in dem Gesetz ein Verbot von Dumpingpreisen gegenüber Erzeuger*innen.

Verbraucher*innen fordern Verbot von Dumpingpreisen

Unsere Forderung: Dumpingpreise verbieten

Ob Kakao, Kaffee oder Bananen – die Preise, welche viele landwirtschaftliche Erzeuger*innen für ihre Produkte erhalten, decken in vielen Fällen nicht einmal die Produktionskosten. Die Folge sind Armut und gravierende Menschenrechtsverletzungen, wie etwa ausbeuterische Kinderarbeit.

Marktmächtige Unternehmen am Ende der Lieferkette können ihren Lieferanten häufig Dumpingpreise diktieren. In einer Umfrage der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gaben 39 Prozent der befragten Zulieferer an, dass sie Aufträge unterhalb der Produktionskosten annehmen, da der Preis eines der wichtigsten Kriterien für die Abnahme ihrer Produkte und deshalb der Preisdruck enorm hoch sei. 

Unsere Forderung an die Bundesregierung: Die Preise dürfen nicht durch Profitinteressen großer Konzerne am Ende der Lieferkette diktiert werden. Sie müssen von den Erzeuger*innen am Anfang der Lieferkette so festgelegt werden, dass sie ihnen ein existenzsicherndes Einkommen ermöglichen. Dafür braucht es u.a. ein Verbot von Preisen unterhalb der Produktionskosten (Dumpingpreise), denn freiwillig werden Unternehmen ihren Lieferanten keine besseren Preise zahlen. Ein solches Verbot des Einkaufs unterhalb der Produktionskosten wäre eine wichtige Ergänzung zum Lieferkettengesetz, denn unzureichende Einkommen sind häufig die Kernursache von Menschenrechtsverletzungen.

In Spanien wurde ein solches Verbot von Dumpingpreisen für Erzeuger*innen bereits im Februar 2020 eingeführt. Dieses könnte größtenteils als Vorlage für ein deutsches Gesetz dienen. Unsere Forderungen an ein Verbot des Einkaufs unterhalb der Produktionskosten: "Schluss mit Dumpingpreisen für Erzeuger*innen"

Blog-Beitrag

Das Verbot von unfairen Handelspraktiken geht nicht weit genug

Marktmacht muss effektiv begrenzt werden

Unlautere Handelspraktiken resultieren insbesondere aus extremen Machtungleichgewichten in internationalen Lieferketten. Die Marktkonzentration nimmt in Deutschland und Europa immer weiter zu. Für nachhaltige Lösungen braucht es Regelungen, durch die Unternehmen erst gar nicht marktmächtig werden.

Als Mitglied der Initiative Konzernmacht beschränken unterstützen wir folgende Forderungen:

Das Wettbewerbsrecht muss reformiert werden

Eine Reform des Wettbewerbsrechts ist ein wichtiger Schritt, um die Entstehung von ungleichen Machtverhältnissen zu unterbinden. Derzeit orientiert sich das Kartellrecht allein an Preisen und den individuellen Bedürfnissen der Konsument*innen und nicht am Gemeinwohl. Das Wohl von Produzent*innen entlang internationaler Lieferketten sowie soziale und ökologische Aspekte müssen zukünftig stärker berücksichtigt werden

Die Fusionskontrolle muss verschärft und Entflechtungen ermöglicht werden

Um die Entstehung von Monopolen zu verhindern, muss die Kontrolle von Unternehmensfusionen verschärft werden. Zudem fehlen bislang Instrumente für die Auflösung von marktdominierenden Strukturen. Insbesondere, wenn die Marktmacht von Unternehmen die Interessen des Gemeinwohls gefährdet, sollte es möglich sein, diese Konzerne zu entflechten. Die Politik in Deutschland und der EU muss hierfür die rechtlichen Grundlagen schaffen. Aufruf "Übermächtige Konzerne entflechten!" Download

Materialien

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