Nach turbulenten Wochen und Monaten wurden die Verhandlungen zum (abgeschwächten) EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) am 9. Dezember beendet - leider mit dem Ergebnis einer massiven Abschwächung von Kernelementen der Richtlinie. Zur Erinnerung: Im Februar 2025 initiierte die EU-Kommission das erste einer Reihe von „Omnibus-Verfahren“ zur „Vereinfachung“ zentraler EU-Nachhaltigkeitsregulierungen, unter anderem des EU-Lieferkettengesetzes. Unter dem Deckmantel der „Entbürokratisierung“, die zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der EU notwendig sei, kam es darauffolgend über die letzten Monate zu massiven Angriffen auf zentrale Grundpfeiler der Richtlinie. Die CSDDD wurde im Mai 2024 verabschiedet, um besseren Schutz gegen Ausbeutung, schlechte Arbeitsbedingungen und Umweltzerstörung in globalen Wertschöpfungsketten sicherzustellen und um gesetzliche Vorgaben zur Einhaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten zu schaffen.
Was bleibt vom ursprünglichen Gesetz?
Die Trilogverhandlungen zwischen EU-Kommission, -Rat und -Parlament wurden am 9.12. abgeschlossen. Somit steht fest, was vom ursprünglichen EU-Lieferkettengesetz übrig bleibt. Folgende Abänderungen wurden vereinbart:
Die Eingrenzung des Anwendungsbereiches des Gesetzes, sodass nur noch Unternehmen mit mind. 5.000 Mitarbeiter*innen und min. 1,5 Mrd. EUR Umsatz einbezogen sind (statt ursprünglich mit 1.000 Mitarbeiter*innen und min. 450 Mio. EUR Umsatz). Dies schränkt die Zahl der betroffenen Unternehmen und damit die Wirksamkeit des Gesetzes massiv ein.
Die komplette Streichung bzw. massive Entkernung der Klimatransitionspläne, mit denen Unternehmen Rechenschaft darüber hätten ablegen müssen, wie ihre Unternehmensaktivitäten im Einklang mit dem 1,5 Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens stehen.
Die Aufweichung der zivilrechtlichen Haftung, die nun nicht mehr über alle EU-Mitgliedsstaaten harmonisiert sein soll, wodurch die Beschwerdemöglichkeiten von geschädigten Personen begrenzt und erschwert werden.
Ein kleiner Lichtblick: Der sogenannte „risikobasierte Ansatz“ der CSDDD scheint die Verwässerungsversuche zu überstehen. Er sieht vor, dass Unternehmen sich mit jenen Risiken in ihren Wertschöpfungsketten prioritär befassen sollen, bei denen die höchste Wahrscheinlichkeit für Menschenrechts- und Umweltverletzungen vorliegt. Gegner der Lieferkettenrichtlinie wünschten sich eine Limitierung auf direkte Lieferanten, bei denen typischerweise aber kaum relevante Risiken für Menschenrechtsverletzungen auftreten.
Die letzten Monate haben gezeigt, wie unvermittelt und umfassend bereits ausverhandelte Gesetze neu aufgerollt und verwässert werden können. Die Änderung des EU-Lieferkettengesetz ist Teil einer neuen Deregulierungswelle, die über Europa schwappt und auch andere Gesetze betrifft, beispielsweise jenes zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) oder zum Entwaldungsschutz (EUDR). Wir fordern, die bald beschlossene CSDDD zügig und ambitioniert in nationales Recht umzusetzen. Ein ausführlicher Blogbeitrag mit den Entwicklungen zu den letzten Monaten folgt demnächst.