Fonds unterstützt Fair-Handels-Unternehmen und Produzent*innen im Globalen Süden bei der Umsetzung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten.
Die Einhaltung von umwelt- und menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten entlang internationaler Lieferketten nimmt weiter an Bedeutung zu und neue gesetzliche Regulierungen, wie das EU-Lieferkettengesetz (EUCSDDD) oder die Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EU DR), verlangen von Unternehmen deren konsequente Umsetzung.
Um den Anforderungen an nachhaltige Lieferketten, die im Einklang mit Umwelt- und Menschenrechten stehen, nachzukommen, wurde der HREDD-Unterstützungsfonds (Human Rights and Environmental Due Diligence) für Fair-Handels-Unternehmen und ihre Kooperationspartner aufgesetzt. Der Fonds hat zum Ziel, Fair-Handels-Unternehmen und Kleinproduzent*innen im Globalen Süden bei der Umsetzung neuer Sorgfaltspflichten zu unterstützen. So bleibt der Zugang zum EU-Markt weiterhin bestehen, wodurch die Lebensgrundlage von Kleinbäuer*innen gesichert und verbessert werden kann.
Insgesamt stehen für die nächsten drei Jahre knapp 1 Mio. Euro Fördermittel zur Verfügung, aufgeteilt auf jährlich drei Vergaberunden (Mai, Juli, September). Die erste Bewerbungsrunde wurde vor wenigen Wochen abgeschlossen und die ersten Projektanträge sind eingegangen. Organisiert und verwaltet wird der Unterstützungsfonds durch das Forum Fairer Handel sowie Fairtrade Deutschland, finanziert durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess, den notwendigen Unterlagen und FAQs finden Sie hier.