Ein aktueller Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, den Umsetzungszeitraum zur Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) um ein Jahr bis Dezember 2025 zu verlängern. Zusätzlich veröffentlichte die Kommission weitere Dokumente, die betroffene Akteure bei der Umsetzung der Entwaldungsrichtlinie unterstützen sollen. Wird der Vorschlag am 14. November durch das Parlament und den Rat angenommen, tritt die EUDR für Groß- und Mittelunternehmen ab 30. Dezember 2025 und für Klein- und Kleinstunternehmen ab 30. Juni 2026 in Kraft. Das Forum Fairer Handel steht vollumfänglich zu den Inhalten und Zielen der Entwaldungsverordnung, sieht den Vorschlag der Kommission vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Klima- und Biodiversitätskrise aber kritisch. Zudem droht aktuell eine inhaltliche Schwächung der Verordnung durch entsprechende Anträge der Europäischen Volkspartei im EU-Parlament.
Die EUDR wurde im April 2023 mit dem Ziel verabschiedet, die globale Entwaldung zu reduzieren und so zum Schutz der Biodiversität beizutragen. Die Verordnung sieht beispielsweise vor, dass Agrarflächen in Risikogebieten mit Geodaten hinterlegt werden müssen, um eine exakte Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe entlang der Lieferkette zu ermöglichen und eine Entwaldung auszuschließen. Sie stellt einen wichtigen Schritt in Hinblick auf die sich verschärfende Klimakrise dar, die unter anderem nach ambitionierten Maßnahmen für globalen Waldschutz verlangt.
Kleinbäuer*innen weltweit brauchen Unterstützung bei der Umsetzung der Richtlinie
Wird der Vorschlag angenommen, sollte die zusätzliche Übergangszeit genutzt werden, um Kleinbäuer*innen und Kooperativen, die von der Verordnung betroffen sind, weitere Unterstützungsleistungen bereitzustellen, wie dies beispielsweise bereits im Rahmen des HREDD Support Fonds geschieht. Dabei handelt es sich um ein Kooperationsprojekt des Forum Fairer Handel, Fairtrade Deutschland und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, mit dem Kleinproduzent*innen sowie Klein- und Mittelunternehmen in Fair-Handels-Lieferketten bei der Umsetzung von EU-Rahmenwerken unterstützt werden (weitere Informationen hier). Es muss verhindert werden, dass die Kosten zur Einhaltung der Verordnung auf Kleinbäuer*innen am Anfang der Lieferkette abgeschoben werden. Auch in Hinblick auf den mangelnden Miteinbezug von Kleinproduzent*innen in der Konzeptionsphase der Verordnung sind umfassende Unterstützungsleistungen dringend nötig.
Weitere Informationen zum Vorschlag der EU-Kommission finden sich hier.