+++ Mit Update vom 07.06.2024 +++
Heute hat nun der Rat der EU das EU-Lieferkettengesetz formal beschlossen. Damit steht der Richtlinie nach vielen Hürden und Torpedierungsversuchen nichts mehr im Wege.
Auf den letzten Metern hatte die FDP die deutsche Zustimmung zum EU-Lieferkettengesetz blockiert und damit die Richtlinie fast zu Fall gebracht. Die belgische Ratspräsidentschaft hatte daraufhin den eigentlich bereits zwischen Vertreter*innen von EU-Kommission, Rat und Parlament fertig ausgehandelten Kompromiss noch einmal aufgeschnürt und massiv abgeschwächt. Deutschland hatte der Richtlinie zwar weiterhin nicht zugestimmt, doch es kam dennoch eine Mehrheit im Rat zustande. Es bleibt ein Trauerspiel, dass die deutsche Bundesregierung nicht für diese wichtige Menschenrechts-Richtlinie gestimmt hat!
Auch wenn die nun beschlossene Richtlinie ein stark abgeschwächter Kompromiss mit aus unserer Sicht gravierenden Schutzlücken darstellt (siehe unsere Analyse des Kompromisses sowie die Analyse der Initiative Lieferkettengesetz), wird das EU-Lieferkettengesetz den Schutz von Menschenrechten, Umwelt und Klima in den Lieferketten europäischer Unternehmen verbessern, denn
- die Unternehmen, die unter die Richtlinie fallen, müssen zukünftig ihre Lieferketten auf Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörungen prüfen und bei Risiken priorisiert geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen.
- Unternehmen müssen dabei auch ihre eigenen Einkaufspraktiken gegenüber ihren Lieferanten überprüfen.
- Außerdem erkennt die EU-Richtlinie an, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen das Recht haben, vor EU-Gerichten Schadenersatz einzuklagen.
- Anders als im deutschen Lieferkettengesetz erkennt sie sowohl existenzsichernde Löhne als auch Einkommen als Menschenrecht an, das heißt, Unternehmen müssen beides zukünftig in ihrem Handeln berücksichtigen.
Die Verabschiedung der Richtlinie ist auch ein großer Erfolg der Zivilgesellschaft, die gegen den Druck von einflussreichen Lobbyist*innen immer auf Kurs geblieben ist. Seit Jahren hat sich auch die Fair-Handels-Bewegung zunächst für ein deutsches Lieferkettengesetz und dann für eine EU-weite Regelung eingesetzt. Ein großes Dankeschön geht deshalb an alle Aktiven im Fairen Handel, die sich über diesen langen Zeitraum für die Regelung mit zahlreichen Aktionen engagiert haben!
Die Mitgliedsstaaten müssen nun die Richtlinie in nationales Recht überführen. Für Deutschland bedeutet dies, auch Nachschärfungen beim deutschen Lieferkettengesetz vorzunehmen. Die Begleitung dieser Umsetzung wird weiterhin wichtig sein, denn die Kritiker*innen haben sich bereits in Stellung gebracht haben, weswegen es auch hierbei eine starke zivilgesellschaftliche Stimme braucht.
+++ Update vom 07.06.2024 +++
Angriffe auf die Umsetzung der EU-Richtlinie und auch auf das deutsche Lieferkettengesetz zeigen jetzt schon Wirkung: So hat neben der FDP nun auch Wirtschaftsminister Robert Habeck auf dem Tag des Familienunternehmens in Berlin Anfang Juni angekündigt, sich dafür einsetzen zu wollen, dass das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für zwei Jahre ausgesetzt wird, bis das EU-Lieferkettengesetz in deutsches Recht umgesetzt ist. Das wäre nicht nur für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen fatal, sondern würde auch Unternehmen, die sich bereits auf den Weg gemacht haben, benachteiligen. Die SPD und Robert Habecks Parteikolleg*innen von den Grünen müssen diesem Vorstoß des Wirtschaftsministers eine klare Absage erteilen!