Für eine menschenrechtliche Regulierung der globalen Wirtschaft
Handels- und Investitionsschutzabkommen erleichtern Unternehmen den Zugang zu Märkten und Rohstoffen und schützen Investoreninteressen mit einklagbaren Rechten. Zwar sind die Menschenrechte ein Grundpfeiler des Völkerrechts, doch für ihren Schutz bei weltweiten Unternehmenstätigkeiten gibt es bislang nur freiwillige Leitprinzipien. Diesbezüglich fordert die Treaty Alliance Deutschland eine Änderung hin zu mehr Verbindlichkeit. Mit dem sogenannten "UN-Treaty-Prozess" soll ein internationales Menschenrechtsabkommen erarbeitet werden, das für die Vertragsparteien verbindlich ist, klare Regeln für Unternehmen schafft und damit den Betroffenen Klagemöglichkeiten eröffnet. Seit 2015 verhandelt eine zwischenstaatliche Arbeitsgruppe bei den Vereinten Nationen über das künftige Abkommen. Der Vorsitz der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe legte im Juli 2018 einen Entwurf für ein Menschenrechtsabkommen vor, um die Aktivitäten transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen zu regulieren ("Zero Draft").
Die Treaty Alliance Deutschland begrüßt in ihrer Stellungnahme von Oktober 2018 den Entwurf als gute Verhandlungsgrundlage. Die Forderungen der unterzeichnenden Organisationen an die Bundesregierung werden in diesem Papier ausführlich dargelegt und erläutert.