Teile des Preisanstiegs bei Lebensmitteln in Deutschland sind nicht mit gestiegenen Kosten zu erklären, weswegen die Frage nach Mitnahmegewinnen unter dem Stichwort der „Gierflation“ heftig diskutiert wird. Der LEH bestreitet Preismitnahmen im Zuge der Inflation und zeigt auf Markenhersteller und ihre erhöhten Preisforderungen. Häufig werden in der Debatte auch Verbraucher*innen und Produzent*innen gegeneinander ausgespielt: Wer höhere Preise für die Erzeuger*innen wolle, müsse mit steigenden Verbraucherpreisen rechnen. Doch es ist ja nicht so, dass im Agrar- und Lebensmittelmarkt niemand Gewinne machen würde. Während bei Produzent*innen immer weniger vom Preis ankommt und die Lebensmittelpreise in Deutschland stark gestiegen sind, rangieren die Eigentümer von Lidl und Aldi unter den reichsten Menschen in Deutschland. Die Monopolkommission konnte feststellen, dass der LEH sinkende Kosten nicht an die Verbraucher*innen weitergibt. Wir haben hier also ein Machtproblem. Es fehlt an Klarheit darüber, wie sich die Lebensmittelpreise zusammensetzen und wo in der Lieferkette Margen generiert werden. Wir brauchen dazu in Deutschland mehr Transparenz, wie es das bereits in anderen Ländern der EU gibt.
Neben den hohen Preisen für Lebensmittel stechen die Supermärkte immer wieder mit Dumpingpreisen heraus. Letztes Jahr hat Aldi bspw. seinen Fairtrade-zertifizierten Bio-Kaffee zeitweise zu 5,39 Euro/1Kg angeboten. Zum Vergleich: Im Juli 2024 kosteten 500 Gramm des Fairtrade-zertifizierten Bio-Kaffees von Edeka in einer Filiale in Berlin 5,99 Euro, also fast doppelt so viel. Wie kann das sein und ist das dann fair?
Die vier großen Supermarktketten in Deutschland steigen vermehrt selbst in die Lebensmittelproduktion ein. Dabei können sie unter anderem wegen direkter Vertriebswege und weitestgehendem Verzicht auf Werbung günstiger produzieren als viele andere Lebens-mittelhersteller. Zusätzlich können die Supermärkte mit Mischkalkulationen arbeiten. Dabei kalkulieren sie bei einigen Artikeln in ihren Märkten die Marge höher und gleichen damit niedrige Endverbraucherpreise mit entsprechend geringeren Margen bei anderen Produkten aus. Dadurch können sie einzelne Produkte zeitweise zu extrem günstigen Preisen anbieten und Kund*innen so in ihre Läden locken. Eigentlich gilt für die großen Handelsketten dabei der Einstandspreis als gesetzliche Untergrenze, also der Preis, den ein Unternehmen für den Bezug einer Ware zahlen muss. Doch wenn sie die Lebensmittel selbst produzieren, ist das Gesetz zum Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis ausgehebelt. Dieses Gesetz weist noch andere Schlupflöcher auf, welche die vier Supermarktketten mit ihrer Marktmacht leicht ausnutzen können, um ihre Einstandspreise nach unten zu drücken.
Die Folge sind derartige Dumpingpreise wie die von Aldis Kaffee im letzten Jahr. Für Verbraucher*innen ist es undurchschaubar, wie dieser Preis zustande gekommen ist; ihnen wird damit signalisiert, dass ökologische und faire Lebensmittel zu einem solch niedrigen Preis zu haben sind. Das macht es für alle Konkurrenten im Markt schwer, höhere Preise zu rechtfertigen und durchzusetzen. Vor allem für kleinere und mittlere sowie gemeinwohlorientierte Unternehmen wie jene im Fairen Handel ist dies besonders schwierig. Anders als viele konventionelle Unternehmen wälzen sie ihre Kosten weder auf die Gesellschaft noch auf ihre Zulieferer ab. Beispielsweise zahlen sie den Produzent*innen Preise, die ihre Produktions- und Lebenshaltungskosten decken, leisten auf Wunsch auch Vorfinanzierung für die Ernte, gewährleisten bei der Produktion die Einhaltung der acht ILO-Kernarbeitsnormen und fördern Umwelt- und Klimaschutz. Entsprechend haben sie höhere Kosten als konventionelle Unternehmen und sind auch schon ohne die extremen Dumpingpreise der Supermärkte stark unter Preisdruck. Auf Dauer drängen die Supermärkte mit ihrer Preispolitik andere Anbieter aus dem Markt, die nicht mit solchen Preisen konkurrieren können.
Was muss getan werden, um die Lebensmittellieferketten gerechter zu gestalten?
Für nachhaltige Lösungen braucht es eine umfassende Reform-Agenda. Ein wichtiger Schritt wäre, die ungleichen Machtverhältnisse in dem Sektor stärker in den Blick zu nehmen. Dabei sollten nicht nur die Auswirkungen auf Preise und Verbraucher*innen betrachtet werden, sondern etwa auch die Auswirkungen auf die Verhandlungsmacht entlang der Lieferketten sowie auf soziale und ökologische Nachhaltigkeit. Die starke Marktkonzentration in dem Sektor, vor allem im LEH in Deutschland, wo die vier großen Ketten Edeka, Rewe, Aldi und die Schwarz Gruppe (Lidl, Kaufland) mittlerweile über 85 Prozent des Marktes kontrollieren und immer mehr Lebensmittel auch selber herstellen, hat erhebliche negative Auswirkungen insbesondere für kleinere und mittlere sowie für gemeinwohlorientierte Lebensmittelhersteller, Produzent*innen und Beschäftige entlang ihrer Lieferketten, sowie Umwelt und auch Verbraucher*innen.
Mit der Reform des Kartellrechts 2023 durch die elfte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verfügt das Bundeskartellamt über neue Befugnisse und kann auch ohne einen Missbrauch aktiv werden und eine Sektoruntersuchung durchführen. Wird dabei eine erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs festgestellt, kann es strukturelle Maßnahmen bis zur Entflechtung verhängen. Das Amt sollte seine neuen Befugnisse ausschöpfen und eine Untersuchung des Lebensmittelsektors durchführen sowie Fusionen in dem Sektor strenger prüfen. Neben strukturellen Maßnahmen, die an der Marktonzentration als Ursache ansetzen, braucht es flankierende Regulierungen, damit die Unternehmen ihrer Verantwortung für mehr soziale und ökologische Nachhaltigkeit in der Lieferkette nachkommen. Das Lieferkettengesetz ist hier ein wichtiges Instrument. Die Bundesregierung sollte anerkennen, dass derartige Nachhaltigkeitsregulierungen nicht, wie derzeit behauptet wird, die entscheidenden Stellschrauben zur Minderung unnötiger Bürokratie sind. Das zeigt etwa der jüngste OECD-Wirtschaftsbericht für Deutschland. Im Gegenteil, Studien zeigen, dass das Lieferkettengesetz ein Anreiz für Unternehmen ist, um sich nachhaltiger aufzustellen. Im Sinne einer dringend notwendigen Wende zu einer nachhaltigeren Produktion sollte die Bundesregierung daher derartige Nachhaltigkeitsregulierungen weiter vorantreiben.
Gleichzeitig muss die Position von Produzent*innen gestärkt werden. Sie brauchen Instrumente, mit denen sie sich wirksam gegen unlautere Handelspraktiken zur Wehr setzen und Preise, welche mindestens ihre nachhaltigen Produktionskosten decken, durchsetzen können. Das AgrarOLkG, welches die gravierendsten unlauteren Handelspraktiken verbietet, ist hier ein wichtiges Gesetz. Es muss allerdings wirksamer ausgestaltet werden. Preise unterhalb der nachhaltigen Produktionskosten müssen in die Verbotsliste mit aufgenommen werden. Wie bereits gesagt, braucht es zudem mehr Transparenz. Die Bundesregierung sollte wie etwa schon in Frankreich oder Spanien eine Preistransparenzstelle schaffen, welche die Entwicklung und Zusammensetzung ausgewählter Lebensmittelpreise von der Produktion bis zum Verkauf inklusive der Gewinnmargen regelmäßig auswertet und Handlungsempfehlungen für die Politik ableitet.