Klimagerechtigkeit in der Praxis

Foto: GEPA – The Fair Trade Company / TPI

Autorin
Silke Bölts
Referentin für Klimapolitik und Fairen Handel

Was fordert der Faire Handel anlässlich der Bonn Climate Change Conference? Und welche Maßnahmen setzt er bereits heute praktisch um?

Die Bonner Klimakonferenz ist eine Vorkonferenz zur großen jährlichen UN-Klimakonferenz, welche das nächste Mal im Dezember in Dubai stattfinden wird. Vom 05. bis 15. Juni wird dort verhandelt, wie die Erderhitzung auf möglichst unter 1,5 °C begrenzt werden kann. Auf der Agenda stehen unter anderem die Finanzierung klimakrisenbedingter Schäden und Verluste sowie der Anpassung an die Klimakrisenfolgen und nicht zuletzt ein beschleunigter Ausstieg aus fossilen Energien. Aus Sicht des Fairen Handels ist es besonders wichtig, dass bei all diesen Punkten die Interessen von kleinbäuerlichen Kooperativen und kleinen Handwerksbetrieben vertreten werden – denn sie sind bereits heute stark von den Folgen der Klimakrise beeinträchtigt, obwohl sie so gut wie nichts dazu beigetragen haben. Dazu kommt, dass sie insgesamt ungenügend politisch repräsentiert werden.

Mehr Finanzierung für Minderung, Anpassung und Beheben von klimakrisenbedingten Schäden benötigt 

In der internationalen Klimadiplomatie gibt es den Dreiklang von 

  1. Minderung von Treibhausgasemissionen (Mitigation), zum Beispiel durch den Ausbau erneuerbarer Energien
  2. Anpassung (Adaptation) an die Klimakrise, zum Beispiel durch Deichbau zur Anpassung an den steigenden Meeresspiegel oder die Einführung von dürreresistentem Saatgut
  3. Beheben von Schäden und Verluste (Loss and Damage). Diese entstehen, wenn keine Anpassung an die sich ändernden Klimabedingungen in ausreichendem Umfang möglich war, wie z.B. bei Katastrophen wie den Überschwemmungen letztes Jahr in Pakistan oder in Deutschland im Ahrtal. Schäden können reparierbar sein, wie z. B. bei Infrastruktur wie Häuser oder Brücken. Es können aber auch unersetzliche Verluste entstehen, wie Menschenleben oder zerstörte Kulturgüter. 

Für alle drei Bereiche benötigt es mehr Klimafinanzierung. Darüber wird bei der Klimakonferenz in Bonn diskutiert.

Minderungsmaßnahmen führen mittelbar auch zu einer Eindämmung der benötigten Mittel für die Anpassung an die Klimakrise sowie für die Behebung von Schäden und Verlusten. Denn nur durch Emissionseinsparungen können wir ein weiteres Ansteigen der globalen Erderhitzung verhindern. Schaffen wir dies nicht, werden die Kosten für Anpassungsmaßnahmen und Schäden in Folge des Temperaturanstiegs stark steigen.

Allerdings benötigen betroffene Menschen (wozu auch viele Kleinbäuer*innen und kleine Handwerksbetriebe gehören) bereits heute finanzielle Hilfen für Anpassungsmaßnahmen und den Ersatz der Schäden. Daher muss in alle drei Bereiche gleichzeitig investiert werden. In der Regel haben die Menschen, die heute die stärksten Klimakrisenfolgen erleben, am wenigsten zur Klimakrise beigetragen. 

Die internationale Staatengemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, von 2020 bis 2025 jährlich 100 Milliarden US-Dollar für Klimafinanzierung zur Verfügung zu stellen. Mittel der Klimafinanzierung sollten zur Hälfte für Emissionsminderungsmaßnahmen und zur anderen Hälfte für die Anpassung an die Klimakrise verwendet werden (bislang wird jedoch zu wenig für die Anpassung aufgewendet). Das Ziel wird wohl erst dieses Jahr erreicht und muss in den folgenden zwei Jahren übererfüllt werden, um dann im Durchschnitt die veranschlagten 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr für den Zeitraum 2020 bis 2025 zu erreichen.

Grundlage für die kommenden Verhandlungen sind die Ergebnisse der Weltklimakonferenz COP27 im November 2022. Positiv war, dass bei dieser der Fonds für Schäden und Verluste (Loss and Damage Fund) aufgesetzt wurde. Allerdings sind die Verhandlungen zum Programm zur Emissionsminderung (Mitigation Work Programme) nicht so weit vorangeschritten, wie es nötig gewesen wäre. Auch die Diskussionen und Beschlüsse zu den Maßnahmen und zur Finanzierung im Bereich Anpassung (Adaptation) sind hinter den Erwartungen zurückgeblieben.

In den folgenden Abschnitten wird gezeigt, wie das, was auf internationaler Ebene noch gefordert und diskutiert wird, im Fairen Handel bereits auf kleinerer Ebene umgesetzt wird.

Minderung der Treibhausgasemissionen durch faire Handelspartnerschaften

Ein wichtiger Gesprächspunkt in Bonn werden die Bemühungen zur Verminderung der Treibhausgasemissionen sein. Zusätzlich zum “Arbeitsprogramm zur Emissionsminderung” der Vereinten Nationen bestehen unter anderem bilaterale Partnerschaften für eine gerechte Energiewende, auch “Just Energy Transition Partnerships” oder “JETPs” genannt. Dabei soll jeweils ein Land ein jeweils anderes Land z. B. beim Ausstieg aus der Kohlekraft und beim Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziell unterstützen. Deutschland unterhält beispielsweise Beispiel solche Partnerschaften mit Indonesien oder Südafrika.

Ähnlich wie ein JETP unterstützt auch der Faire Handel seine Partner dabei, aus den fossilen Energien aus- und in die erneuerbaren Energien einzusteigen, wie die folgenden Beispiele zeigen:

Ecuador: Biogas spart Emissionen ein 

Die italienische Fair Handels-Organisation Altromercato unterstützt zwei Partnerorganisationen bei der Emissionsreduktion: die Zuckerkooperative COPROPAP (Ecuador). COPROPAP möchte für die Zuckermühle in einen Biogas-Dampferzeuger und ein neues Abfall-Energie-System investieren, um CO2-Emissionen zu reduzieren.

Uganda: Sonnenenergie zum Trocknen von Kaffee

Beim Kaffeepartner MEACCE in Uganda wurden 2021 über den GEPA Handelspartnerfonds Solartrocknungstunnel für Pergaminkaffee finanziert. So wird die Sonnenenergie zum Trocknen genutzt und es werden keine Emissionen verursacht.

Anpassung an die Klimakrise im Fairen Handel

Während auf internationaler Ebene noch über finanzielle Mittel zur Anpassung an die Klimakrise gerungen wird und dieses Thema auch wieder in Bonn zur Diskussion steht, unterstützt der Faire Handel seine Partner in diesem Bereich bereits zuverlässig:

Indien: Bewässerungsanlage für die Trockenzeit

Im letzten Jahr konnte z. B. die Partnerkooperative “Tea Promoters India” (TPI) in der indischen Region Darjeeling durch eine Förderung des Europäischen Fair Handels-Fonds den Aushub eines Regenauffangbeckens finanzieren, das vor allem in der Monsunzeit Wasser speichert (siehe Bild). Mit diesem können in der Trockenzeit Teegärten bewässert und das Mikroklima positiv beeinflusst werden. Sowohl El Puente, Weltpartner als auch die GEPA arbeiten mit Tea Promoters India zusammen.

Guatemala: Überschwemmungsschutz

Ein weiteres Beispiel für Anpassungsleistungen im Fairen Handel ist eine bauliche Maßnahme beim Honigpartner Guaya’b in Guatemala:

Die Verarbeitungsanlage wurde besser vor Überschwemmungen geschützt (siehe Bild links).

Forderung des Fairen Handels:

Wir fordern, dass mindestens die Hälfte der internationalen Klimafinanzierung für Anpassungsmaßnahmen aufgewendet wird. Das bedeutet, dass hierfür zusätzliche finanzielle Mittel gefunden werden müssen.

Beheben von klimakrisenbedingten Schäden und Verlusten im Fairen Handel

Nach fast 30 Jahren Drängen durch die Länder des Globalen Südens wurde auf der Klimakonferenz COP27 ein Fonds für klimakrisenbedingte Schäden und Verluste eingeführt. Damit konnte ein weiterer Vertrauensverlust zwischen Staaten des Globalen Nordens und des Globalen Südens vermieden werden. Woher das Geld für den Fonds kommt, wann und wie es an wen ausgezahlt werden kann, steht noch nicht fest und wird bei den kommenden Konferenzen weiter ausgehandelt, unter anderem in den kommenden Tagen auf der Konferenz in Bonn. 

Was auf internationaler Ebene noch immer gefordert und verhandelt wird, setzt die Fair Handels-Bewegung intern bereits seit Langem um. 

So werden Fair Handels-Kooperativen bei Schäden und Verlusten durch Starkwetterereignisse unkompliziert und unbürokratisch unterstützt:

Guatemala: Hilfe nach Hurrikanes

Nach den Hurrikanes Iota und Eta in Guatemala wurde die Honig produzierende Kooperative COPICHAJULENSE (siehe Bild unten) mit neuen Bienenvölkern und Imkermaterial ausgestattet. Das Geld stammte aus dem GEPA-Handelspartnerfonds. 

Forderung des Fairen Handels:

Bei der Ausgestaltung des Fonds für Schäden und Verluste muss darauf geachtet werden, dass es auch für kleine Akteure möglich ist, Geld zu beantragen. Handwerksbetriebe, Kleinbäuer*innen oder Arbeitende im informellen Sektor gehören zu den vulnerablesten Gruppen, da sie über wenig Absicherung verfügen. Sie haben oft weniger strukturelle Kapazitäten, um Finanzierungsanträge zu schreiben. Dies muss mitbedacht und es müssen Möglichkeiten geschaffen werden, auch kleine Finanzierungssummen ohne großen bürokratischen Aufwand zu beantragen.

Wie die oberen Beispiele verdeutlichen, zeigt der Faire Handel schon heute, wie wir Kleinbäuer*innen und kleine Handwerksbetriebe bei Klimaschutz und -anpassung unterstützen können. Was wir im Kleinen bereits umsetzen, muss auf globaler Ebene multipliziert werden! Globale Kooperation, Klimaschutz und Handelsgerechtigkeit sind Bausteine für die Lösung der aktuell größten Probleme.

Cookies & Drittinhalte

Tracking (Matomo)
Google Maps
Videos (YouTube und Vimeo)

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

Speichern Alle akzeptieren