DIE MACHT DER BIG FOUR - Der Einfluss der vier großen deutschen Supermarktketten auf die Lebensmittellieferketten

Autorin
Maja Volland
Politische Referentin, Forum Fairer Handel

Der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) in Deutschland ist hochkonzentriert. Nur vier Konzerne teilen über 85 Prozent des Marktanteils bei Lebensmitteln unter sich auf: Edeka und Rewe mit ihren Discount-Tochtergesellschaften Netto und Penny sowie Aldi und die Schwarz-Gruppe aus Lidl und Kaufland. Gleichzeitig stellen die vier Supermarktketten immer mehr Lebensmittel selbst her. Lidl etwa ist mittlerweile zu einem der größten Lebensmittelhersteller in Deutschland geworden. Diese sogenannte vertikale Integration, mit der die Big Four mehrere Stufen der Lieferkette abdecken, haben die Machtverhältnisse im Lebensmittelsektor weiter verschärft. Die Marktmacht der Vier hat Auswirkungen auf die gesamte Lebensmittellieferkette – auf ihre Lieferanten und Produzent*innen, Beschäftigte und die Umwelt sowie Verbraucher*innen.

Fortschreitende Konzentration im LEH (1995-2024)

Ausgequetscht wie eine Zitrone: Unfaire Handelspraktiken gegenüber Lieferanten 

Durch die große Konzentration im LEH sind die meisten Lieferanten auf dem deutschen Markt davon abhängig, bei den Big Four gelistet zu sein. Entsprechend ungleich ist die Verhandlungsposition. Unlautere Handelspraktiken, Drohungen und Sanktionen von Seiten des LEHs sind laut verschiedener Umfragen weit verbreitet, trotz Einführung des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG), welches die gravierendsten unlauteren Handelspraktiken seit 2021 in Deutschland verbietet. 

Jüngste Gespräche mit Lieferanten an den deutschen LEH zeigen, dass dieser weiterhin Kosten und Geschäftsrisiken auf ihre Lieferanten abwälzt (siehe Box 1 zu unlauteren Handelspraktiken). Konditionen, die nun gegen das Gesetz verstoßen, würden nun einfach anders benannt, wie etwa ehemals geforderte Rabatte für Lagerkosten, die nun als Logistikkosten berechnet würden. Bei Preisverhandlungen werden Lieferanten häufig so weit wie möglich im Preis gedrückt, wobei keine Rücksicht darauf genommen wird, ob die Kosten der Lieferanten gedeckt sind. Viele Lieferanten können Erhöhungen ihrer Kosten nicht an den LEH weiterreichen. Sie werden „ausgequetscht wie eine Zitrone“ fasst es ein Lieferant zusammen.

Unlautere Handelspraktiken des deutschen LEH gegenüber seinen Lieferanten
  • Verzögerungen bei Preisverhandlungen führen dazu, dass Lieferanten keine kostendeckenden Preise erhalten, da ihre Kosten in der Zwischenzeit gestiegen sind.
  • Beteiligung der Lieferanten an eigenen Kosten
    • Beteiligung an Lagerkosten - häufig anders benannt, um das AgrarOLkG zu umgehen (Verstoß gegen § 14 AgrarOLkG ggfs. in Verbindung mit dem Umgehungsverbot nach § 23 Nr. 1 h AgrarOLkG).
    • Beteiligung an Marketingkosten ohne deutlich vereinbarten oder sichtbaren Nutzen für den Lieferanten (eventuell Verstoß gegen § 16 Abs. 2 AgrarOLkG wenn keine angemessene Gegenleistung erfolgt).
    • Verpflichtung zur Nutzung eines speziellen Bezahlsystems ohne Nutzen für den Lieferanten (je nach Konstellation eventuell einseitige Vertragsänderung im Sinne des § 15 AgrarOLkG oder Forderung ohne angemessene Gegenleistung gemäß § 16 Abs. 2 AgrarOLkG).
    • Forderung nach Rabatten bei der Einführung von Bonussystemen - teilweise auch ohne, dass der Lieferant an dem Bonussystem teilnimmt (im Konflikt mit § 16 Abs. 2 AgrarOLkG wegen Forderungen ohne angemessene Gegenleistungen).
  • Ungerechtfertigte Vertragsstrafen: Einige Händler haben etwa feste Transportunternehmen, die Zulieferer nutzen müssen. Kommt es zu Verzögerungen beim Vertragspartner der Zulieferer, müssen letztere Strafen zahlen, ohne dass sie Einfluss auf das Transport-Unternehmen haben (potenzieller Verstoß gegen § 16 Abs. 2 AgrarOLkG. Demnach dürfen keine Kosten durch die unternehmerischen Entscheidungen des Käufers auf den Lieferanten abgewälzt werden.).

Verschärfte Situation durch die vertikale Integration

Da der LEH zunehmend selbst Lebensmittel produziert, wird er unabhängiger von anderen Lebensmittelherstellern, was seine Position in Preisverhandlungen weiter stärkt. Die Supermarktketten können bspw. Markenprodukte durch Eigenmarken ersetzen und dies in Preisverhandlungen als Drohmittel verwenden. So ersetzte Edeka etwa zahlreiche Produkte von Mars durch Eigenmarken, als beide 2023 keine Einigung im Preis fanden. Die Big Four verfügen durch ihre Stellung im Markt zudem über umfangreiche Informationen zu Produktionsprozessen und -kosten sowie Markttrends, welche ihnen ein Vorteil gegenüber anderen Lebensmittelherstellern bzw. ihren Lieferanten verschaffen.

Gleichzeitig können die Vier häufig günstiger produzieren als viele Markenhersteller – etwa durch eigene Vertriebswege und große Produktionsstätten. Indem sie ihre Marge über ihr gesamtes Sortiment mischen können (sogenannte Mischkalkulation), können sie zudem einige ihrer Produkte in ihren Märkten zeitweise zu einem besonders günstigen Preis anbieten, um so Kund*innen in ihre Läden zu locken. Dadurch schaffen sie ein Preisniveau, mit dem viele, insbesondere kleinere oder mittelständische Unternehmen nicht konkurrieren können (siehe auch Box 2). Durch den enormen Kostendruck, den die Vier ausüben, treiben sie die Marktkonzentration auf den unteren Stufen der Lieferketten weiter voran. 

Auswirkungen auf den Fairen Handel und andere gemeinwohlorientierte Unternehmen

Besonders schwierig ist die Situation für Unternehmen, welche aufgrund ihres Geschäftsmodells höhere soziale und ökologische Kosten als konventionelle Unternehmen haben, wie etwa Fair-Handels-Unternehmen. Anders als viele konventionelle Unternehmen wälzen sie ihre Kosten weder auf die Gesellschaft noch auf ihre Zulieferer ab. Sie zahlen bspw. den Produzent*innen Preise, die ihre Produktions- und Lebenshaltungskosten decken, leisten auf Wunsch auch Vorfinanzierung für die Ernte, gewährleisten bei der Produktion die Einhaltung der acht ILO-Kernarbeitsnormen und fördern Umwelt- und Klimaschutz. Um trotz hoher Kosten noch wettbewerbsfähig zu konventionellen Produkten zu bleiben, ist ihre Marge, welche sie zu 100 Prozent in den allgemeinwohlorientierten Geschäftszweck reinvestieren, gering kalkuliert; entsprechend wenig Spielraum haben sie bei Verhandlungen mit ihren Abnehmern. Dumpingpreise des LEH verschärfen die Problematik. 2024 bot Aldi etwa seinen Fairtrade-zertifizierten Biokaffee zeitweise zu 5,39 Euro/1 kg an. (Zum Vergleich: Im Juli 2024 kosteten 0,5 kg des Fairtrade-zertifizierten Bio-Kaffees von Edeka in einer Edeka-Filiale in Berlin 5,99 Euro, also fast doppelt so viel.)

So ein niedriger Preis für ein fair gehandeltes Bioprodukt ist für andere Hersteller nicht zu realisieren. Ein solches Preisdumping vermittelt Verbraucher*innen den Eindruck, dass ökologische und faire Lebensmittel zu einem solch niedrigen Preis zu haben sind und macht es für alle Konkurrenten im Markt schwer, höhere Preise zu rechtfertigen und durchzusetzen. Auf Dauer drängt es andere Anbieter aus dem Markt, die nicht mit solchen Preisen konkurrieren können.

Der Kostendruck wird an den Anfang der Lieferkette weitergereicht

Wo Landwirt*innen nicht als Lieferant im direkten Kontakt mit den Big Four stehen, erreicht sie der Kostendruck der Vier häufig indirekt. Wenn möglich reichen ihn viele konventionelle Unternehmen an den Anfang der Lieferkette weiter. Produzent*innen haben wenig Verhandlungsmacht gegenüber dem Handel oder großen verarbeitenden Unternehmen. Durch die zunehmende Konzentration auf den verschiedenen Stufen in den Lebensmittellieferketten geraten sie zunehmend unter Druck und sehen sich gleichzeitig mit steigenden Herausforderungen beim Umwelt-, Klima- und Tierschutz konfrontiert. Eine Untersuchung der Monopolkommission ergab, dass in Deutschland die Preisaufschläge – also die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Herstellungskosten – im LEH und in der Lebensmittelindustrie seit 2007 steigen, während sie bei Landwirt*innen stetig sinken.  Nicht selten erhalten letztere Preise, welche nicht einmal ihre Produktionskosten decken. Eine sozial und ökologisch nachhaltige Produktion ist damit nur schwer zu realisieren. 

Und am anderen Ende der Lieferkette: Der LEH als Schutzpatron der Verbraucher*innen?

Lange Zeit galt der intensive Wettbewerb zwischen den Big Four als Garant für besonders niedrige Lebensmittelpreise in Deutschland. Laut Aussagen von Lieferanten stellen sich die Vier häufig als Schutzpatron der Verbraucher*innen dar, wenn sie niedrige Preise von ihnen einfordern. Doch spätestens seit den jüngsten Preissteigerungen ist dies besonders zweifelhaft. Lebensmittel kosten heute im Durchschnitt 30 Prozent mehr als 2021. Die Monopolkommission stellte 2024 fest, dass der LEH Kosteneinsparungen nicht an die Verbraucher*innen weitergibt.

Mit Blick auf die gestiegenen Preise verweist der LEH häufig auf die Markenhersteller, die höhere Einkaufspreise von ihm gefordert haben. Gleichzeitig werden in der Debatte um Preise im Lebensmittelsektor oft auch Verbraucher*innen und Produzent*innen gegeneinander ausgespielt: Wer höhere Preise für die Erzeuger*innen wolle, müsse steigende Verbraucherpreisen in Kauf nehmen. Doch während bei Produzent* innen immer weniger Gewinn ankommt und die Lebensmittelpreise in Deutschland stark gestiegen sind, zählen die Eigentümer von Lidl und Aldi zu den reichsten Menschen in Deutschland. Das Problem ist, dass zu wenig Transparenz darüber herrscht, wie sich die Lebensmittelpreise zusammensetzen und wo in der Lieferkette Margen generiert werden.

Es braucht eine umfassende Reformagenda

Für nachhaltige Lösungen braucht es eine umfassende Reform-Agenda für die Lebensmittelketten, bei denen die Interessen von Verbraucher*innen und Produzent*innen nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Die Big Four müssen gemäß ihrer zentralen Stellung im Lebensmittelsektor ihrer Verantwortung für mehr Nachhaltigkeit gerecht werden. Wichtig dabei ist, dass es eine faire Kostenverteilung entlang der Lieferkette gibt und Kosten für mehr Nachhaltigkeit nicht einfach an den Anfang der Kette weitergereicht werden.

Es braucht zudem einen effektiveren Schutz für Lieferanten vor unlauteren Handelspraktiken. Die Bundesregierung muss das AgrarOlkG entsprechend wirksamer gestalten. Gleichzeitig braucht es strukturelle Maßnahmen, die an der hohen Marktkonzentration ansetzen. Auch hier muss die Bundesregierung tätig werden, denn die zunehmende Konzentration im LEH wurde von politischen Entscheidungsträger*innen geduldet oder auch aktiv gefördert. Mit der Reform des Kartellrechts 2023 durch die elfte Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verfügt das Bundeskartellamt über neue Befugnisse und kann auch ohne einen Missbrauch aktiv werden und eine Sektor-Untersuchung durchführen. Wird dabei eine erhebliche und fortwährende Störung des Wettbewerbs festgestellt, kann es strukturelle Maßnahmen bis zur Entflechtung verhängen. Das Kartellamt sollte seine neuen Befugnisse nutzen und eine Sektor-Untersuchung einleiten und dabei auch die Vertikalisierung und die Beteiligungen und Partnerschaften des LEH in den Blick nehmen.

Dieser Text ist eine Zusammenfassung einer gleichnamigen Publikation des Forum Fairer Handel sowie einer weiteren Kurzpublikation zusammen mit Oxfam. Darin finden Sie weitergehende Ausführungen und Empfehlungen sowie Literaturverweise.

Publikationen zum Thema
Forum Fairer Handel (2025):

Die Macht der Big Four: Der Einfluss der vier großen deutschen Supermarktketten auf die Lebensmittellieferketten

Forum Fairer Handel/Oxfam (2025):

"Ausgequetscht wie eine Zitrone" - Einblicke in die Vertragsverhandlungen zwischen Lebensmitteleinzelhandel und seinen Lieferanten

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