Verhandlungsergebnisse zum Arbeitsprogramm zur Minderung der Emissionen
Im Pariser Abkommen wurde festgelegt, dass alle Länder ihre nationalen Klimaschutzbeiträge, die so genannten „nationally determined contributions“ (NDC) bestimmen und alle fünf Jahre bei der UN einreichen. Bis zur COP27 sollten ebenfalls aktualisierte und ambitioniertere nationale Klimaschutzbeiträge definiert werden. Diese wurden zusammengerechnet. Das Ergebnis ist eine klaffende Lücke zwischen dem notwendigen Emissionsrückgang und den eingereichten, nicht ausreichenden, Maßnahmen. Daraus ergibt sich, dass noch stärkere Klimaschutzbemühungen notwendig sind, um die 1.5°C-Grenze einzuhalten. Um die notwendige Ambitionssteigerung zu erzielen, wurde das „Mitigation Work Programme“ aufgesetzt. Es soll einen Prozess anleiten, der die Staaten dahinführt, ambitioniertere und klarer ausformulierte Klimaschutzpläne zu schreiben.
Im Verhandlungsstrang zum Mitigation Work Programme wurde sich nun darauf geeinigt, das Programm zunächst bis 2026 laufen zu lassen und dann eine Verlängerung bis 2030 zu evaluieren. Das Programm schreibt nur eine Berichtspflicht und keine zusätzlichen Maßnahmen zur Umsetzung vor. Dieses Ergebnis reicht nicht aus. Deutschland hatte sich bei den Verhandlungen für ein ambitionierteres Arbeitsprogramm zur Emissionsminderung stark gemacht, konnte sich aber nicht durchsetzen.
Die deutsche Bundesregierung muss auch zuhause das erledigen, was sie auf internationaler Ebene predigt. Während im Minderungsprogramm das Einführen von Sektorzielen, für z. B. den Verkehrs-, Landwirtschafts- oder Gebäudebereich eine Option ist, darf Deutschland die Sektorziele national nicht wieder aufweichen, was zuletzt diskutiert wurde.
Ein wichtiger Schritt zur entschlossenen Emissionseinsparung wäre der Ausstieg aus allen fossilen Energien (Kohl, Öl, Gas) gewesen, was auch zwischendurch aufgebracht wurde. Weiterhin ist bisher lediglich festgeschrieben, dass die Kohlenutzung heruntergefahren und „ineffiziente“ Subventionen für fossile Brennstoffe schrittweise abgeschafft werden sollen. Auch hier ist es nicht hilfreich, dass Deutschland weiterhin im Ausland fossile Energieträger einkauft, anstatt erneuerbare Energien entschlossen auszubauen.
Verhandlungsergebnisse zur Anpassung an die Klimawandelfolgen
In Glasgow wurde auf der COP26 letztes Jahr beschlossen, die jährliche Klimafinanzierung für Maßnahmen zur Anpassung an Klimawandelfolgen von 20 Milliarden US-Dollar im Jahr 2019 auf 40 Milliarden US-Dollar im Jahr 2025 zu verdoppeln.
Der aktuelle Verhandlungstext der COP27 bekräftigt diese Verdoppelung der Klimafinanzierung durch die Industrieländer bis 2025 und betont die Bedeutung von integrativen und lokal geführten Maßnahmen. Die Notwendigkeit, ein globales Finanzierungsziel für Anpassungsmaßnahmen festzulegen, wird erneut betont. Es wird dabei hervorgehoben, dass dies dazu beitragen könne, die Klimafinanzierung der Industrieländer von hauptsächlich Minderungs- zu Anpassungsleistungen umzulenken. Ein endgültiges Ergebnis zu diesem Ziel wird auf der COP28 erwartet und das Sharm-el-Sheikh-Implementierungsprogramm wird die Arbeit an dem globalen Anpassungsziel im kommenden Jahr fortsetzen.
Verhandlungsergebnisse zu Schäden und Verluste durch die Klimakatastrophe
Der Schutzschild für Klimarisiken
Deutschland hat direkt zum Anfang der Konferenz, im Eröffnungsstatement, den “Global Shield against Climate Risks” (Schutzschild für Klimarisiken) angekündigt. Dieser Schutzschild ist in Zusammenarbeit mit den G7 und den “Vulnerable 20” (“den Verletzlichen 20”) entstanden. Deutschland stellt diesem Schutzschild 170 Millionen Euro zur Verfügung. Der Schutzschild arbeitet hauptsächlich mit Versicherungslösungen.
Zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren den Schutzschirm, da
- er nicht alle Folgen der Klimakatastrophe abdeckt. Eine Versicherungsprämie kann nur nach einem Schadensfall, wie z. B. einem Extremwetterereignis ausgezahlt werden. Bei einem langsam ansteigenden Meeresspiegel oder sich stetig verschiebenden Jahreszeiten gibt es nicht zwingend ein Auslöseereignis.
- sich gerade die vulnerabelsten Gruppen so eine Versicherungsprämie nicht leisten können.
- der Schutzschirm nicht mit genügend Geld ausgestattet ist.
- Fraglich ist auch, wie immaterielle Güter oder nicht registrierte Infrastruktur (z. B. informelle Siedlungen) versichert werden sollen.
Mit diesem Vorstoß wollte Deutschland den Forderungen nach Finanzierung für Schäden und Verluste proaktiv begegnen, um eine für sich vorteilhafte Lösung zu etablieren. Dennoch stimmte Deutschland letztlich einem zusätzlichen Fonds für Schäden und Verluste zu.
Der Fonds für Schäden und Verluste
Nach fast 30 Jahren drängen durch die Länder des Globalen Südens wurde nun ein Fonds für klimakrisenbedingte Schäden und Verluste eingeführt. Letztlich stimmte die EU zum Ende der Verhandlungen doch noch zu. Die EU knüpfte gewisse Bedingungen an das Zugeständnis: Die Zahlungen sollen hauptsächlich an die verletzlichsten Länder gehen und die Basis der Geldgeber soll breiter werden. Damit wollte Deutschland erreichen, dass z. B. auch Schwellenländer wie China in den Fonds einzahlen, statt Gelder zu erhalten.
Woher das Geld für den Fonds stammt, wann und wie es an wen ausgezahlt werden kann, steht noch nicht fest und wird auf den kommenden Konferenzen weiter ausgehandelt.
Emissionshandel
Mit dem Emissionshandel kann ein Land ein anderes Land bezahlen, um Kohlenstoffemissionen einzusparen oder Kohlenstoffsenken zu realisieren. Die Emissionsminderung wird dann dem Zahlerland gutgeschrieben. Dieser Mechanismus ist im Artikel 6 des Pariser Abkommens angelegt. Hierbei ist es aber wichtig, eine Doppelzählung zu vermeiden, damit am Ende auch tatsächlich weniger Emissionen ausgestoßen werden. Denn sowohl das Zahlerland als auch das Projektland wollen sich gerne die volle Emissionsminderung zur Erreichung ihrer Einsparziele anrechnen lassen. Transparenz und eine detaillierte Berichtspflicht sind daher essenziell.
Die diesjährigen Verhandlungen haben weder zu ausreichend Klarheit noch zur Glaubwürdigkeit des Kohlenstoffdioxids-Handelssystems beigetragen. Transparenz kann nicht gewährleistet werden, da Handels-Deals ohne Grund als vertraulich gekennzeichnet werden können. Auch welches Land sich wie viele Emissionseinsparungen bei einem Handelsgeschäft anrechnen lassen kann, ist noch nicht schlussendlich geklärt. Weitere Details werden auf den Folgekonferenzen ausverhandelt.
Klimafinanzierung
Verhandlungsergebnisse zur Klimafinanzierung
Auf der Klimakonferenz COP15 im Jahr 2009 hatten die reicheren Länder versprochen, ab 2020 jährlich 100 Milliarden US-Dollar den Staaten des Globalen Südens zur Verfügung zu stellen. Zahlungen für Schäden und Verluste waren bisher nicht in den geleisteten oder angekündigten Finanzierungen enthalten. Das Geld sollte zwischen den Bereichen Emissionsminderung (Mitigation) und Anpassung (Adaptation) gleichmäßig aufgeteilt werden.
Das 100-Milliarden-Ziel wird wohl aber frühestens 2023 erreicht werden. Aktuell stehen wir bei 83,3 Mrd. USD. Studien von Oxfam legen allerdings dar, dass auch die 83,3 Mrd. USD streng genommen gar nicht erreicht sind, denn oft befinden sich nicht nur Zuschüsse in dieser Summe, sondern auch Darlehen zum Normalzins – damit verdient Deutschland dann sogar noch. Für ab 2025 sollte ein neues Finanzierungsziel gefunden werden, das über die 100 Milliarden hinausgeht.
Die Fair Handels-Forderung zur Klimafinanzierung
Der Faire Handel unterstützt ausdrücklich die internationalen Forderungen an die Länder des Globalen Nordens, ihr Versprechen einzulösen, bis Ende 2022 die versprochene Klimahilfe in Höhe von 100 Milliarden Dollar zu leisten und entscheidende Strategien zu entwickeln, um gefährdeten Gemeinschaften bei der Bewältigung der durch den Klimawandel verursachten Verluste und Schäden zu helfen. Wir bekräftigen diese Forderung und fordern, dass diese Mittel Kleinbäuer*innen, Arbeitnehmer*innen und kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) zugutekommen, um selbstständig über die Verwendung der Mittel im Interesse ihrer Gemeinschaften entscheiden zu können.
(aus dem Positionspapier zur COP27 der World Fair Trade Organisation, WFTO)
Klimafinanzierung im Fairen Handel
Dieses Jahr wurde im Rahmen der Kampagne „Let´s do it fair“ der European Fair Trade Association (EFTA) ein Fair-Handels-Fonds aufgelegt, der Handelspartnern unbürokratisch und unkompliziert Beiträge zur Verfügung stellt. Über die GEPA-Aktion „Faires Klima-Frühstück“ sind dafür bereits 21.000 Euro zusammengekommen. Der Fonds vergibt Gelder in allen drei Bereichen Emissionsminderung (Mitigation), Klimawandelanpassung (Adaptation) und Wiederaufbauhilfen (Loss & Damage).
Was die Fair Handels-Bewegung von anderen fordert, setzt sie selbst bereits um. Im Fairen Handel werden anstelle von normal verzinsten Krediten nur Zuschüsse gegeben. So geraten die Kooperativen nicht in eine Abhängigkeit.
Der Faire Handel auf der Klimakonferenz