Ampel-Koalitionsvertrag: gute Grundlage, aber jetzt müssen Taten folgen

Bewertung des Koalitionsvertrags aus Fair-Handels-Sicht

Foto: dommy.de/photocase.de

Autor
Maja Volland, Matthias Fiedler (Forum Fairer Handel), Veselina Vasileva (GEPA - The Fair Trade Company)

Am 24. November haben SPD, Grüne und FDP ihren Koalitionsvertrag mit dem Titel "Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit" vorgestellt. Das 177-seitige Dokument enthält einige positive Ansätze, mit denen die Ampelparteien sich für ökologischere und gerechtere Produktionsweisen weltweit einsetzen wollen. Hier müssen nun ambitionierte Taten folgen. Insgesamt fehlt dem Bündnis jedoch der Mut, grundlegende Stellschrauben unseres Wirtschafts- und Handelssystems zu hinterfragen. Dies wäre jedoch für eine nachhaltige soziale und ökologische Transformation notwendig.

Der Koalitionsvertrag aus Fair-Handels-Sicht

Vor der Bundestagswahl hatte das Forum Fairer Handel Forderungen für die neue Legislaturperiode formuliert. Zusammen mit anderen Fair-Handels-Akteuren hatten wir zudem gemeinsame Forderungen in einem "Fairsprechen" zusammengefasst. Diese wurde von etlichen Kandidat*innen, auch von Annalena Baerbock und Olaf Scholz, unterschrieben. Einige dieser Forderungen werden im Koalitionsvertrag erwähnt:

Existenzsichernde Löhne und Einkommen weltweit fördern:

Die Ampelkoalition möchte sich "für faire und formelle Arbeitsbedingungen sowie existenzsichernde Löhne weltweit" (siehe Koalitionsvertrag S. 151) einsetzen. Dies ist ein wichtiges Bekenntnis für gerechtere Produktionsweisen weltweit und mit Blick darauf, dass die Mindestlöhne in vielen Ländern keine Existenzgrenze sichern, ein wichtiger und überfälliger Schritt zur Umsetzung des Menschenrechts auf eine angemessene Entlohnung. Doch wer von existenzsichernden Löhnen spricht, sollte über existenzsichernde Einkommen nicht schweigen. Denn nicht nur Arbeiter*innen, welche einen Lohn ausgezahlt bekommen, sondern auch Produzent*innen und Kleinbäuer*innen, die selbstständig und nicht angestellt ihr Einkommen erwirtschaften, haben ein Recht auf ein existenzsicherndes Auskommen. Die zukünftige Bundesregierung sollte entsprechend ihre Ankündigung nicht nur auf existenzsichernde Löhne begrenzen. Vorschläge, was sie für eine Förderung von existenzsichernden Löhnen und Einkommen tun kann, haben wir in am Ende unserer Broschüre „Living Incomes und Living Wages im Fairen Handel“, zusammengefasst, welche wir in den nächsten Tagen veröffentlichen.

Menschenrechtliche Sorgfalt für Unternehmen verbindlich durchsetzen:

Die Ampel-Parteien bekennen sich zu einem "wirksame(n) EU-Lieferkettengesetz, basierend auf den UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte" (siehe Koalitionsvertrag S. 34). Dies hatten wir gefordert und bedeutet, dass sich die zukünftige Regierung für ein ambitionierteres EU-Lieferkettengesetz als das derzeitige deutsche Gesetz einsetzen muss: Es braucht eine zivilgesellschaftliche Haftungsregel, mit der Betroffene von Menschenrechtsverletzungen die Möglichkeit erhalten, Schadensersatz von Unternehmen einzuklagen; für einen effektiven Umweltschutz braucht es eigenständige umweltbezogene Sorgfaltspflichten; und die Sorgfaltspflichten müssen ohne Abstufungen für die gesamte Wertschöpfungskette gelten – so wie in den UN-Leitprinzipien vorgesehen. Mit Blick auf das Ziel, existenzsichernde Löhne weltweit zu fördern, muss die Ampel zudem diese zusammen mit existenzsichernden Einkommen in das Lieferkettengesetz aufnehmen.

"Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen muss weltweit beendet werden" (Koalitionsvertrag S.147) schreibt die zukünftige Bundesregierung weiter. Dies ist sehr begrüßenswert, muss allerdings nicht nur für Staaten, sondern, wie in den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte gefordert, auch für Unternehmen gelten. Entsprechend sollte das Ampel-Bündnis die seit 2014 laufenden Verhandlungen zu einem völkerrechtlichen Abkommen, das Unternehmen weltweit zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt verpflichten (dem sogenannten UN-Treaty) aktiv unterstützen. Im Rahmen der EU sollte sie den UN-Treaty Prozess konstruktiv vorantreiben und innerhalb der EU auf eine positive Positionierung und ein Verhandlungsmandat hinwirken.

Handelspolitik fair gestalten:

Die Ampelparteien "wollen den regelbasierten Freihandel auf Grundlage von fairen sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Standards stärken" (Koalitionsvertrag S. 34). Dies ist grundsätzlich positiv und muss in der Praxis heißen, dass Handelsabkommen verbindliche soziale und ökologische Standards integrieren. Zu begrüßen ist entsprechend die Zusage im Koalitionsvertrag, dass "die künftigen EU-Handelsabkommen (…) mit effektiven Nachhaltigkeitsstandards unter Anwendung eines Streitbeilegungsmechanismus" (Koalitionsvertrag S. 35) ausgestattet werden sollen. Diese Kapitel müssen dann auch ambitioniert ausgestaltet sein und unter anderem das Vorsorgeprinzip und das Verursacherprinzip beinhalten. Zudem müssen sie das Prinzip der gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung, das dazu auffordert, die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen von Ländern des Globalen Südens und Nordens zu berücksichtigen, beachten.

Die Welthandelsorganisation WTO soll sich laut Ampel-Bündnis am "Pariser Klimavertrag sowie den Globalen Nachhaltigkeitszielen der VN" ausrichten (Koalitionsvertrag S. 34). Auch dies ist zu begrüßen und muss dazu führen, dass internationale Menschen- und Umweltrechtsabkommen im Konfliktfall Vorrang vor Handelsregeln erhalten. Auch muss eine Handelsstrategie, die sich an den Globalen Nachhaltigkeitszielen ausrichtet, Wertschöpfung in Ländern des Globalen Südens fördern. Viele Handelsabkommen zementieren die Rolle vieler Länder im Globalen Süden als Rohstofflieferanten, während die weiter verarbeitende Wertschöpfung in anderen Ländern geschieht. Freihandel ist kein Selbstzweck, sondern muss sich sozialen und ökologischen Aspekten unterordnen.

Dieser Grundsatz muss auch für Investitionsabkommen gelten. Die Ampelkoalition will den Investitionsschutz für Unternehmen im Ausland "auf direkte Enteignungen und Diskriminierungen konzentrieren und (…) die missbräuchliche Anwendung des Instruments (…) verhindern" (Koalitionsvertrag S. 35). Dies ist ein wichtiges Bekenntnis dazu, dass die viel kritisierten Sonderklagerechte für Unternehmen missbraucht werden und private Profitinteressen auf Kosten von Menschen und Umwelt unverhältnismäßig durchsetzt (siehe Unterseite "Handelspolitik"). Um effektiv eine missbräuchliche Anwendung des Investitionsschutzes zu vermeiden, sollte die zukünftige Bundesregierung jegliche Sonderklagerechte für Konzerne abschaffen.

Globale Klimagerechtigkeit herstellen:

Die Ampelkoalition spricht sich für eine kohärente sowie "gemeinsame, konsequente Klimaaußenpolitik und Klimagerechtigkeit im Sinne des European Green Deal, der Agenda 2030 und des Pariser Klimaabkommens" aus. Damit ist der Weg für das Klimathema geebnet, endlich ins Zentrum bi- und multilateraler Beziehungen zu rücken. Denn die Ziele des Pariser Klimaabkommens lassen sich nur durch Zusammenarbeit und Partnerschaften mit anderen Ländern erreichen.

Im Koalitionsvertrag fallen die Aussagen zur Klimaaußenpolitik weniger konkret und detailliert aus. Ebenfalls unklar bleibt, wie Klimagerechtigkeit verstanden und umgesetzt wird. Umso wichtiger ist es, den Anspruch der "konsequenten Klimaaußenpolitik und Klimagerechtigkeit" mit einer klaren, ambitionierten und transformativen Strategie und ausreichender personeller und finanzieller Ressourcen auszustatten. Denn daran wird sich schlussendlich die Wirkmächtigkeit der deutschen Klimaaußenpolitik messen lassen.

Hinsichtlich der Klimafinanzierung, ein sehr zentrales Thema für die Fair-Handels-Bewegung, ist die Bundesregierung im Koalitionsvertrag vager geblieben als erhofft. Sie bleibt bei einem Verweis auf die Einhaltung bestehender Verpflichtungen und eine mögliche Erhöhung der Klimafinanzierung und versäumt damit die Gelegenheit, klare Position zu beziehen und damit starke Signale in die internationale Gemeinschaft zu senden. Ungeklärt bleibt die Frage, wie auf die Bedarfe der Verletzlichsten eingegangen wird und welche Instrumente eingeleitet werden, damit die Finanzmodalitäten auf unbürokratischer Weise ebenfalls die Menschen an der Basis, z.B. Kleinbäuer*innen, erreichen. Als viergrößte Wirtschaftsnation muss Deutschland die ihr zustehende Verantwortung übernehmen und ihren Beitrag zur Klimafinanzierung mindestens verdoppeln. Im Rahmen ihrer anstehenden G7 Präsidentschaft muss sich Deutschland für eine Vervielfachung der internationalen Klimafinanzierung, eine Erhöhung der Zahl der beitragenden Akteure, neue Finanzierungsinstrumente, die Klärung der Quellen der Klimafinanzierung und die Kombination mit Entschuldung einsetzen.

Positiv zu bewerten ist die breite thematische Ausrichtung der Klima- und Energiepartnerschaften, die über Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität und zur Stärkung der Klimaresilienz reichen. Ebenfalls positiv zu bewerten ist die Erwähnung der am Verursacherprinzip orientierten Klimarisikoversicherungen als eine zentrale Maßnahme. Die Voraussetzung für die effektive Umsetzung solcher Instrumente ist der Zugang zu Wissen und belastbare Daten. Sehr essenziell ist es, Kleinbäuer*innen und ihre Organisationen ebenfalls in den Fokus der Klimapartnerschaften zu nehmen und diese durch die staatliche Entwicklungszusammenarbeit bei Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel gezielt zu unterstützen.

Die Koalition nimmt erstmals indirekt auch Bezug auf den Umgang mit nicht-ökonomischen, klimabedingten Schäden und Verlusten. Auf diesen Maßnahmen aufbauend sollte der Umgang mit Klimafolgen prominent auf die Agenda der deutschen G7-Präsidentschaft gesetzt werden. Ziel sollte sein, Instrumente zum Umgang mit ökonomischen und nicht-ökonomischen Klimawandelfolgen voranzubringen, die die Betroffenen im Globalen Süden im Umgang mit Extremwetterereignissen und langsam voranschreitenden Klimawandelfolgen zu unterstützen.

Soziale und ökologische Kriterien bei öffentlicher Beschaffung verankern:

Die zukünftige Bundesregierung möchte „öffentliche Beschaffung und Vergabe wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausrichten und die Verbindlichkeit stärken“ (Koalitionsvertrag S. 33). Dies ist zu begrüßen, denn die öffentliche Hand hat mit ihrer Kaufkraft einen enormen Hebel, um eine sozial und ökologisch verträgliche Wirtschaftsweise zu fördern, und sollte mit gutem Beispiel vorangehen. Es braucht verbindliche Vorgaben für faire und ökologische Beschaffung von Bund, Ländern und Kommunen.

Zudem möchten die Ampelparteien, dass die "öffentliche Hand (…) sich am Aufbau eines
Systems zur Berechnung von Klima- und Umweltkosten beteilig(t)" (Koalitionsvertrag S. 33). Derartige Berechnungen sind dringend notwendig, um externalisierte ökologische Kosten von Produkten zu ermitteln. Bei vielen Produkten werden die teils hohen ökologischen und auch sozialen Kosten der Produktion nicht eingepreist. Folgekosten von bspw. Umweltverschmutzungen, die bei der Produktion entstehen, werden auf die Allgemeinheit und Individuen abgewälzt. Es ist dringend erforderlich, dass die zukünftige Bundesregierung neben den Klima- und Umweltkosten auch soziale Kosten in die Berechnungen mit aufnimmt, denn häufig fallen bei der Produktion unserer Produkte, etwa durch ausbeuterische Arbeitsverhältnisse – insbesondere im Ausland, aber auch in Deutschland – hohe soziale Kosten an.

Konzernmacht eindämmen:

Die Ampelparteien wollen mit Blick auf den Lebensmittelmarkt einen "fairen Wettbewerb mit fairen Preisen im Lebensmittelmarkt" unterstützen. Sie wollen "gegen unfaire Handelspraktiken" vorgehen und "prüfen, ob der Verkauf von Lebensmitteln unter Produktionskosten unterbunden werden kann" (Koalitionsvertrag S. 48). Dies sind wichtige Bekenntnisse für fairere Produktionsbedingungen in globalen Agrar- und Lebensmittellieferketten und mit Blick auf die extremen Machtungleichgewichte und daraus resultierende unfaire Handelspraktiken dringend notwendig. Um effektiv gegen unfaire Handelspraktiken vorzugehen, muss die zukünftige Bundesregierung diese mit einer Generalklausel verbieten und – wie vom letzten Bundestag beschlossen – eine gut ausgestattete Ombuds- und Preisbeobachtungsstelle, die für alle Betroffenen entlang der inländischen und globalen Lebensmittelversorgungsketten zugänglich ist, einrichten. Das Verbot des Einkaufs unter Produktionskosten sollte zudem schnell geprüft und, wie auch schon in Spanien passiert, umgesetzt werden, um dem unfairen Preiskampf in vielen Märkten Einhalt zu gebieten. (Für mehr Infos siehe Blogartikel "Dumpingpreise zügig verbieten")

Unfaire Handelspraktiken resultieren insbesondere aus extremen Machtungleichgewichten in internationalen Lieferketten. Entsprechend ist es ein wichtiger Schritt, dass die zukünftige Bundesregierung auch die "kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle im Bundeskartellamt stärken" (Koalitionsvertrag S. 48) und "das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) evaluieren und weiterentwickeln" möchte. Zudem will sie sich "für eine missbrauchsunabhängige Entflechtungsmöglichkeit auf europäischer Ebene als Ultima Ratio auf verfestigten Märkten" einsetzen (Koalitionsvertrag S. 31). Das Wohl von Produzent*innen entlang globaler Lieferketten sowie soziale und ökologische Aspekte müssen im Wettbewerbsrecht mit berücksichtigt werden. Die missbrauchsunabhängige Entflechtungsmöglichkeit sollte zügig vorangetrieben werden; mit Blick darauf, dass EU-Prozesse langwierig sind, sollte Deutschland im besten Fall vorangehen.

Gemeinwohl orientierte Unternehmen stärken:

Das Forum Fairer Handel fordert seit langem eine gezielte Förderung von gemeinwohlorientierten Unternehmen, da diese derzeit aufgrund ihrer hohen sozialen und ökologischen Standards einen Wettbewerbsnachteil haben. Deshalb ist es zu begrüßen, dass die Ampelkoalition diese Unternehmen explizit in den Blick nimmt und eine "nationale Strategie" entwerfen, "um gemeinwohlorientierte Unternehmen und soziale Innovationen stärker zu unterstützen" sowie "die rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften" verbessern will (Koalitionsvertrag S. 30). Leider ist die Ampelkoalition nicht so weit gegangen, das Steuersystem als effektives Lenkungsmittel für eine gesellschaftliche Transformation zu bestimmen – etwa mit der Anpassung von Verbrauchsteuern, wie bei einer Befreiung fair gehandelten Kaffees von der Kaffeesteuer. Mittels eines nachhaltigen Steuersystems können Konsument*innen Anreize für nachhaltigere Konsumentscheidungen erhalten und Firmen für eine nachhaltige Produktion belohnt werden. Solche Lenkungswirkungen sollten in der "nationalen Strategie für Sozialunternehmen" mitgedacht und entwickelt werden.

Agrarökologie stärken:

Die Ampelparteien wollen "Ernährungssicherheit (…) mit nachhaltigen agrarökologischen Ansätzen sowie Wissens- und Technologietransfer gerade im Bereich kleinbäuerlicher Agrarwirtschaft" fördern. "Deutsche und europäische Agrarexporte sollen nicht Märkte in den Partnerländern zerstören und mutwilliger Verzerrung des Nahrungsmittelmarktes durch Finanzmarktspekulation wollen wir aktiv begegnen" (Koalitionsvertrag S. 151). Diese Ankündigung der Ampelparteien ist wichtig, denn eine Stärkung der Agrarökologie kann bäuerliche Lebensgrundlagen und die Anpassungsfähigkeit der Ökosysteme erhalten und ist damit ein wichtiger Baustein zur Armutsbekämpfung auf dem Land.

Ernährungssicherheit sollte von der neuen Bundesregierung im Sinne einer Ernährungssouveränität gefördert werden. Die Ankündigung bezüglich der Auswirkungen deutscher und europäischer Agrarexporte sollte entsprechend von der zukünftigen Bundesregierung mit großer Priorität umgesetzt und zudem regionale Märkte und Handel im Globalen Süden gefördert werden.

Die Agenda 2030 zum Leitbild deutscher Politik machen:

Sowohl in der Einleitung zum Kapitel "Klimaschutz in einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft" (Koalitionsvertrag S. 25) als auch im Unterkapitel "Umwelt- und Naturschutz" (Kolaitionsvertrag S. 36) betont die zukünftige Bundesregierung, dass "die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG) (…) Richtschnur unserer Politik" sind. Dies ist ein wichtiges Bekenntnis zu der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Damit dieses Vorhaben keine leere Worthülse bleibt, muss die zukünftige Bundesregierung auf eine Politikkohärenz zwischen den Zielen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit und der Arbeit in anderen Bundesministerien achten. In diesem Sinne ist die Ankündigung der Ampel zu begrüßen "eine ODA-Quote von mindestens 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE)" (Koalitionsvertrag S. 150) einzuhalten. Mit Blick auf die Zunahme extremer Armut durch die Corona-Pandemie, muss die Bundesregierung ausreichend finanzielle Mittel zur Abfederung der schlimmsten Pandemiefolgen bereitstellen. Diese sollten als Sonderzahlungen nicht in die ODA-Quote eingerechnet werden.

Zur Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik heißt es, diese werde "wertebasiert und europäischer" aufgestellt und "die Kohärenz (des) internationalen Handelns" (Koalitionsvertrag S. 143) soll erhöht werden. Beides ist zu begrüßen, allerdings ist gerade bei der Entwicklungspolitik zu bedenken, dass diese nur wirksam und erfolgreich sein kann, wenn sie auf einer gemeinsamen Wertebasis fußt und nicht zuvorderst von eigenen Interessen geleitet ist. In diesem Zusammenhang ist auch zu begrüßen, dass die zukünftige Bundesregierung die "entwicklungspolitische Bildungsarbeit der Zivilgesellschaft im Inland" (Koalitionsvertrag S. 151) stärken will, da gerade dort wichtige Arbeit an einer gemeinsamen Wertebasis innerhalb der Bevölkerung geleistet wird. Auch der im Koalitionsvertrag angekündigte stärkere Einbezug von zivilgesellschaftlichen Akteuren in staatliche Prozesse und Entscheidungen ist positiv zu sehen.

Gute Ansätze – soziale Frage darf nicht zu kurz kommen

Der Koalitionsvertrag enthält also gute Ansätze, mit denen auf eine gerechtere und ökologischere Produktionsweise in globalen Lieferketten hingearbeitet werden kann. Insgesamt legt er einen starken Fokus auf Klimafragen. An vielen Stellen werden ökologische Aspekte eingebracht, soziale Gesichtspunkte jedoch nicht erwähnt. Dies wird schon im Kapitel zur Wirtschaft angedeutet, wo es heißt "Wir denken ökonomische Entwicklung und ökologische Verantwortung zusammen" (Koalitionsvertrag S. 24). So wichtig dies mit Blick auf die Klimakrise ist, darf dabei aber die soziale Frage nicht zu kurz kommen. Die Klimakrise kann nur auf eine faire und soziale Weise – sowohl in Deutschland als auch weltweit – wirklich nachhaltig gelöst werden. Die Ampelparteien setzen zudem sehr starke Hoffnung auf ein grünes Wirtschaftswachstum. Es ist jedoch klar, dass die Klimakrise nicht mit einem "Weiter so" unseres Wirtschaftens "nur in Grün" gelingen kann. Hier wäre mehr Mut wünschenswert gewesen, indem die Wachstums- und Profitorientierung unseres Wirtschafts- und Handelssystems als nicht nachhaltig hinterfragt würde.

Den Ankündigungen im Koalitionsvertrag müssen nun entsprechend ambitionierte Taten folgen. Wir werden insbesondere jene Politiker*innen, die unser "Fairsprechen" unterzeichnet haben, beim Wort nehmen!

Publikationen zum Thema
Forum Fairer Handel (2021):

Die Transformation fair gestalten – Aufbruch in eine sozial und ökologisch zukunftsfähige Wirtschaft. Forderungen des Forum Fairer Handel an Bundestag und Bundesregierung für die Legislaturperiode 2021-2025 (Langfassung)

Forum Fairer Handel (2021):

Die Transformation fair gestalten – Aufbruch in eine sozial und ökologisch zukunftsfähige Wirtschaft. Forderungen des Forum Fairer Handel an Bundestag und Bundesregierung für die Legislaturperiode 2021-2025 (Kurzfassung)

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